Allgemeine Branchenrisiken

Versicherungsberater / Versicherungsmakler

Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter und -mak­ler ver­trei­ben Ver­si­che­run­gen jeg­li­cher Cou­leur. Bei er­folg­rei­cher Ver­mitt­lung er­hal­ten sie eine Pro­vi­si­on der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft, wel­che diese Kos­ten auf die Bei­trä­ge der Ver­si­che­rungs­po­li­cen auf­schlägt. Für die Zu­las­sung als Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler ist eine be­son­de­re Ge­wer­be­er­laub­nis not­wen­dig. Sie wird er­teilt, wenn die er­for­der­li­che Zu­ver­läs­sig­keit be­steht, ge­ord­ne­te Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se vor­lie­gen, eine aus­rei­chen­de Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­schlos­sen wurde und die not­wen­di­ge Sach­kun­de durch eine bei der In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer ab­ge­leg­te Sach­kun­de­prü­fung (Be­zeich­nung: Ge­prüf­ter Ver­si­che­rungs­fach­mann IHK) oder durch an­de­re qua­li­fi­zie­ren­de Ab­schlüs­se nach­ge­wie­sen wurde.

Nach­dem es jahr­zehn­te­lang in Deutsch­land mög­lich war, auch ohne jeg­li­che Qua­li­fi­ka­ti­on Ver­si­che­run­gen zu ver­mit­teln (Motto: „Ist das alles dann miss­lun­gen, macht man in Ver­si­che­run­gen“), wurde das Ge­wer­be der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung seit dem 22. Mai 2007 zu­min­dest er­laub­nis­pflich­tig (§ 34d GewO). Die für den Ver­mitt­ler zu­stän­di­ge In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer er­teilt die Er­laub­nis, falls be­stimm­te Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sind. Diese sind al­ler­dings sehr nied­rig an­ge­setzt: Es ge­nügt, wenn der Ver­mitt­ler in den letz­ten 5 Jah­ren vor An­trag­stel­lung nicht ein­schlä­gig straf­recht­lich ver­ur­teilt, kein In­sol­venz­ver­fah­ren er­öff­net oder man­gels Masse ab­ge­wie­sen, sowie keine ei­des­statt­li­che Ver­si­che­rung ab­ge­ge­ben wurde.

Dar­über hin­aus be­nö­tigt er eine Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einem be­stimm­ten Min­dest-De­ckungs­um­fang. Schlie­ß­lich ist der Nach­weis der er­for­der­li­chen Sach­kun­de er­for­der­lich. Diese Sach­kun­de kann nach­ge­wie­sen wer­den durch eine vor einer IHK er­folg­reich ab­ge­leg­ten Sach­kun­de­prü­fung. Das dazu not­wen­di­ge Wis­sen kann auf Se­mi­na­ren er­wor­ben wer­den; meist wird es je­doch den Ver­tre­tern in drei bis vier Wo­chen von ihren Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten oder Ver­trie­ben ver­mit­telt. Die da­durch er­wor­be­ne Wis­sen­stie­fe ist al­ler­dings be­wusst ge­ring ge­hal­ten, ein Ver­si­che­rungs­kauf­mann im ers­ten Lehr­jahr hat üb­li­cher­wei­se um­fang­rei­che­re Kennt­nis­se.

Eine Reihe ab­schlie­ßend ge­setz­lich ge­re­gel­ter Ab­schlüs­se wer­den gleich­falls als aus­rei­chen­de Sach­kun­de an­er­kannt. Über die er­for­der­li­che Sach­kun­de ver­fügt auch, wer schon vor dem 1. Sep­tem­ber 2000 im Be­reich der Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lung oder -be­ra­tung tätig war und dies bis zur An­trag­stel­lung un­un­ter­bro­chen ist.

Es gibt eine Viel­zahl von Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lern in Deutsch­land. Nach wie vor sind die meis­ten als Han­dels­ver­tre­ter nach § 84 HGB und Aus­schlie­ß­lich­keits­ver­tre­ter für eine Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft tätig. Sie haben eine ver­trag­li­che Ver­pflich­tung ge­gen­über der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft – ge­re­gelt im Ver­tre­tungs­ver­trag zwi­schen Ver­mitt­ler und Ver­si­che­rer – und ver­mit­teln aus­schlie­ß­lich deren Pro­duk­te an die Kun­den. Eine Ab­wand­lung ist der Mehr­fach­ver­tre­ter, der für meh­re­re Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men tätig wird, mit die­sen je­doch eben­falls ver­trag­li­che Ver­mitt­lungs­ver­pflich­tun­gen hat. Er darf nicht frei am Markt agie­ren und sei­nen Kun­den die güns­tigs­ten An­ge­bo­te ver­mit­teln. Beide er­hal­ten ver­trag­lich ver­ein­bar­te Ab­schluss- und Fol­ge­pro­vi­sio­nen sowie Bo­ni­fi­ka­tio­nen, deren Höhe sich nach dem ver­mit­tel­ten Um­satz rich­tet. Dabei sind sie dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ge­gen­über ver­pflich­tet, eine be­stimm­te An­zahl von Ver­trä­gen und ent­spre­chen­de Bei­trags­vo­lu­mi­na in allen Spar­ten re­gel­mä­ßig zu er­zie­len.

Der Ver­si­che­rungs­mak­ler – ge­re­gelt in § 59 VVG und § 93 HGB ff. – ist gleich­falls Ver­mitt­ler von Ver­si­che­rungs­schutz, er hat je­doch im Ge­gen­satz zu den bei­den vor­ge­nann­ten keine feste Bin­dung an ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Er ist nicht dem Ver­si­che­rer, son­dern sei­nem Kli­en­ten ge­gen­über ver­pflich­tet und hat die­sem ge­gen­über eine Be­ra­tungs­haf­tung. Ge­re­gelt ist dies im Ver­si­che­rungs­mak­ler­ver­trag, durch den er zur Prü­fung des Ver­si­che­rungs­be­darfs, der Ver­mitt­lung der not­wen­di­gen Ver­trä­ge, zur lau­fen­den Be­treu­ung und der Un­ter­stüt­zung im Scha­den­fall be­auf­tragt wird. Wegen die­ser Be­auf­tra­gung spre­chen viele Ver­si­che­rungs­mak­ler von Man­dan­ten, auch wenn sie nicht einer be­rufs­stän­di­schen Kam­mer, wie z.B. Rechts­an­wäl­te, an­ge­hö­ren. Die Be­zah­lung er­folgt in Form von Cour­ta­gen durch den Ver­si­che­rer, die wie die Pro­vi­sio­nen Teil der Ver­si­che­rungs­prä­mie sind, al­ler­dings nicht von der Höhe des dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zu­ge­führ­ten Um­sat­zes ab­hän­gig sind.

Di­rekt­ver­si­che­rer wer­den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ge­nannt, die ohne zwi­schen­ge­schal­te­te Ver­tre­ter oder Ver­mitt­lern, aus­schlie­ß­lich über den Post­weg und zu­neh­mend auch über das In­ter­net di­rekt mit dem Kun­den in Kon­takt tre­ten. Dar­über hin­aus bie­ten auch Au­to­häu­ser, Ban­ken und der Ver­sand­han­del Ver­si­che­run­gen an und tre­ten somit als Ver­mitt­ler auf, je­doch al­le­samt als Aus­schlie­ß­lich­keits­ver­tre­ter für eine Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft. In Be­hör­den ist ge­le­gent­lich auch noch der so ge­nann­te Ver­trau­ens­mann an­zu­tref­fen. Die­ser ver­mit­telt auf ne­ben­be­ruf­li­cher Basis wie ein Aus­schlie­ß­lich­keits­ver­tre­ter Pro­duk­te an Ar­beits­kol­le­gen und deren An­ge­hö­ri­ge.

Ein wei­te­rer, immer noch häu­fig an­zu­tref­fen­der Ver­triebs­ka­nal sind die Struk­tur­ver­trie­be. Diese tre­ten gerne nach außen so un­ab­hän­gig wie ein Ver­si­che­rungs­mak­ler auf, sind je­doch oft ver­trag­lich an we­ni­ge Ge­sell­schaf­ten ge­bun­den. Man­che kon­zen­trie­ren ihre tat­säch­li­che Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit auf we­ni­ge Ver­si­che­rer, um hier durch hohe Um­sät­ze ent­spre­chend hohe Ver­gü­tun­gen zu er­hal­ten, oder bie­ten sogar ei­gens für sie auf­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­pro­duk­te unter ei­ge­nem Namen an. Ty­pisch für diese Art von Ver­trieb ist der py­ra­mi­den­för­mi­ge Auf­bau der Ver­mitt­ler­struk­tur, der immer wie­der auf die Re­kru­tie­rung neuer, na­he­zu aus­schlie­ß­lich bran­chen­frem­der Mit­ar­bei­ter an­ge­wie­sen ist, da die Fluk­tua­ti­on er­fah­rungs­ge­mäß sehr hoch ist.

Kein Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler ist der Ver­si­che­rungs­be­ra­ter, der aus­schlie­ß­lich den Auf­trag­ge­ber in Ver­si­che­rungs­fra­gen auf Ho­no­rar­ba­sis berät. Hier muss sich der Kunde al­ler­dings zum Ab­schluss von Ver­si­che­run­gen wie­der­um an einen Ver­tre­ter oder Ver­si­che­rungs­mak­ler wen­den, falls kein di­rek­ter Kon­takt zu der ge­wünsch­ten Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft mög­lich ist. Da es – mit Aus­nah­me von Di­rekt­ver­si­che­rern – keine pro­vi­si­ons­frei­en Ver­si­che­rungs­pro­duk­te gibt, haben die Kun­den hier quasi die dop­pel­ten Kos­ten, also für die Be­ra­tung und den Ab­schluss, zu tra­gen.

Ge­fah­ren

Die Ge­fah­ren lau­ern letz­ten Endes darin, dass durch fal­sche Be­ra­tung wich­ti­ger Ver­si­che­rungs­schutz nicht oder fal­scher, über­flüs­si­ger bzw. zu teu­rer Ver­si­che­rungs­schutz ab­ge­schlos­sen wird.

Ge­fah­ren bei Aus­schlie­ß­lich­keits­ver­tre­tern oder Mehr­fach­a­gen­ten:
Die ver­trag­li­che Bin­dung an die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und die Ver­pflich­tung zur Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit führt zu einem hohen Ab­schluss­druck ge­gen­über dem Kun­den.

Beim Ver­gleich mit an­de­ren An­ge­bo­ten dür­fen zwangs­läu­fig nur die Vor­tei­le des haus­ei­ge­nen An­ge­bo­tes her­aus­ge­stellt wer­den.

Die Ver­tre­ter haben häu­fig keine ori­gi­nä­re ver­si­che­rungs­fach­li­che Aus­bil­dung, son­dern le­dig­lich Schu­lun­gen durch die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ab­sol­viert und be­sit­zen somit nur einen Ab­schluss als Ver­si­che­rungs­fach­mann (IHK).

Die mit Hilfe von Ra­bat­ten ge­för­der­te Bün­de­lung meh­re­rer Ver­trä­ge bei einem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men sind trotz­dem meist teu­rer als ein­zel­ne Ver­trä­ge bei guten, güns­ti­gen Un­ter­neh­men.

Häu­fig be­inhal­ten die Ver­trä­ge nur Stan­dard­be­din­gun­gen mit schlech­te­rem Ver­si­che­rungs­schutz, gute Be­din­gun­gen gibt es nur auf aus­drück­li­che Nach­fra­ge oder gegen deut­lich hö­he­re Prä­mi­en.

Ge­fah­ren bei Ver­si­che­rungs­mak­lern:
Wenig, wenn es sich um einen we­nigs­tens mit­tel­gro­ßen Be­trieb han­delt mit ent­spre­chend fach­lich aus- und wei­ter­ge­bil­de­ten Be­ra­tern, die Qua­li­fi­ka­tio­nen als Ver­si­che­rungs­fach­wirt, Ver­si­che­rungs­be­triebs­wirt, Cer­ti­fied Fi­nan­ci­al Plan­ner o.ä. be­sit­zen.

Bei ge­rin­ger Or­ga­ni­sa­ti­ons­grö­ße kann es an Ka­pa­zi­tä­ten für um­fas­sen­de Markt­be­ob­ach­tun­gen und Kon­tak­te zu hin­rei­chend vie­len Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men feh­len.

Ge­fah­ren bei Di­rekt­ver­si­che­rern:
Stan­dar­di­sier­te Pro­duk­te mit Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, die im Leis­tungs­fall kei­nen um­fas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz auf­wei­sen.

Keine oder nur unzureichende Beratung.

Keine Unterstützung im Schadenfall.

Um­fang des Ver­si­che­rungs­schut­zes wird vom un­er­fah­re­nen Kun­den fest­ge­legt, daher hö­he­re Wahr­schein­lich­keit einer Un­ter­ver­si­che­rung und eines lü­cken­haf­ten Ver­si­che­rungs­schut­zes.

Gefahren bei Autohäusern, Banken, Versandhandel:
Hier findet ausschließlich ein Produktverkauf statt, häufig von ausgewählten Produkten, die entsprechend beworben werden, meist ohne auf den Bedarf des Kunden abgestimmt zu sein.

Ver­mitt­lung in den meis­ten Fäl­len nur durch an­ge­lern­te Mit­ar­bei­ter oder Call­cen­ter.

Scha­den­be­ar­bei­tung oft über spe­zi­el­le Scha­den­cen­ter, die von den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men be­auf­tragt wer­den.

Gefahren bei Strukturvertrieben:

Überdurchschnittlich häufig erfolgt die Kontaktaufnahme durch verbotene Kaltakquise per Telefon, meist durch Callcenter oder interne Terminier, gerne als Verbraucherumfragen getarnt.

Auf der Basis einer an­geb­lich neu­tra­len Fi­nanz­ana­ly­se wer­den meist über­teu­er­te Ka­pi­tal­an­la­ge­pro­duk­te (nicht nur Ver­si­che­run­gen) ver­mit­telt.

Hohe ver­steck­te Kos­ten, da eine bis zu sie­ben­stu­fi­ge Ver­mitt­ler­py­ra­mi­de fi­nan­ziert wer­den muss.

Gegebenenfalls hauseigene, intransparente Produkte mit hohen, versteckten Kosten.

Nahezu ausschließlich branchenfremde Vermittler, die insbesondere in den unteren Stufen und ersten Monaten nur vertriebsorientiert geschult werden.

An­ge­wor­ben wer­den als Ver­mitt­ler auch Ar­beits­lo­se, ein­kom­mens­schwa­che Per­so­nen oder sol­che mit fi­nan­zi­el­len Pro­ble­men.

Neu­ein­stei­ger ver­mit­teln trotz feh­len­der Aus­bil­dung zu­nächst über­wie­gend im ei­ge­nen Be­kann­ten- oder Ver­wand­ten­kreis.

Nahezu keine Unterstützung im Schadenfall.

Hohe Fluktuationsquote bei den Vermittlern.

Ge­fah­ren bei Ver­si­che­rungs­be­ra­tern:
Nur sehr ge­ring, da hier meist sehr gut aus­ge­bil­de­te und lang­jäh­rig er­fah­re­ne Be­ra­ter gegen Ho­no­rar tätig sind, die keine Ver­si­che­run­gen sel­ber ver­mit­teln und für ihre Be­ra­tung haf­ten.

Eventuell allerdings doppelte Kosten durch Honorar an den Berater und Abschlussprovisionen, da der Kunde die notwendigen Versicherungsprodukte bei einer Versicherungsgesellschaft abschließt.

Kopplungsgeschäfte um der Provision willen
→ Ein Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter, der einen Kun­den zu einem Wech­sel aus einer teu­ren ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se in eine preis­wer­te pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ge­ra­ten hat, schlägt dem Kun­den an­schlie­ßend er­fah­rungs­ge­mäß vor, mit dem ein­ge­spar­ten Geld eine Le­bens­ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen. Drei Jahre spä­ter, wenn der Ver­tre­ter si­cher sein kann, seine so er­ziel­te Pro­vi­si­on bei Kün­di­gung der Ver­si­che­rung nicht mehr an den Ver­si­che­rer zu­rück­zah­len zu müs­sen, wird er dem Kun­den raten, die Ver­si­che­rung ruhen zu las­sen und das Geld bes­ser in einen Fonds oder bei­spiels­wei­se in einen Gold-Spar­plan zu in­ves­tie­ren. Auch wird er dem Kun­den raten, doch alle Ver­si­che­run­gen bei einem Ver­si­che­rer zu bün­deln, um Bei­trags­ra­bat­te zu be­kom­men. Die Um­schich­tun­gen brin­gen dem Ver­tre­ter neue Pro­vi­sio­nen, die die Kun­den über Bei­trags­er­hö­hun­gen be­zah­len müs­sen.

Vorsicht vor Maklern mit Exklusiv-Produkten
→ Um­satz­star­ken Mak­lern wird von Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten gern an­ge­bo­ten, ein Pro­dukt der Ge­sell­schaft unter ihrem ei­ge­nen Label ex­klu­siv ver­kau­fen zu dür­fen. Lässt sich der Mak­ler dar­auf ein, ver­liert er seine Un­ab­hän­gig­keit und dürf­te ge­gen­über sei­nen Kun­den nicht mehr als Mak­ler auf­tre­ten.

Zehn Prozent Rabatt
→ Der­lei auf den ers­ten Blick ver­lo­cken­de An­ge­bo­te sind immer mit Vor­sicht zu be­trach­ten! Denn zehn Pro­zent Ra­batt sind kein Ge­winn, wenn es die glei­che Po­li­ce bei einer an­de­ren Ver­si­che­rung 20 Pro­zent güns­ti­ger gibt. Ra­bat­te sol­len Kun­den dazu ani­mie­ren, schnell lang­fris­ti­ge Ver­trä­ge zu un­ter­schrei­ben – doch davon ist vor allem bei Sach­ver­si­che­run­gen in der Regel ab­zu­ra­ten.

Gilt nur noch heute
→ Ein ganz übler Trick! Las­sen Sie sich nie dazu ver­füh­ren, einen Ver­trag zu un­ter­schrei­ben, weil das An­ge­bot an­geb­lich nur noch heute gilt. Grund­sätz­lich sind Prä­mi­en für Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge lang­fris­tig kal­ku­liert, ba­sie­ren auf sta­tis­ti­schen Wer­ten und schwan­ken daher nicht von Tag zu Tag.

Vorsorge
→ Vor­sicht vor Wort­hül­sen! Dem Wort Ver­si­che­run­gen haf­tet etwas Un­an­ge­neh­mes an. Des­halb wer­den heute „Schutz­brie­fe“, „Vor­sor­ge­plä­ne“ oder „Si­cher­heits­pa­ke­te“ an­ge­bo­ten. Das ist nichts an­de­res als ein Bün­del von Ver­si­che­run­gen: meist eine Mi­schung aus sinn­vol­len mit we­ni­ger nütz­li­chen Po­li­cen.

Tagespreise
→ Ein ech­tes Är­ger­nis! Nur allzu gern bre­chen Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter die Bei­trä­ge für eine Ver­si­che­rung auf die durch­schnitt­li­chen Kos­ten pro Tag her­un­ter, zum Bei­spiel: Po­li­cen sind dann schon für 50 Cent am Tag zu haben (im Jahr im­mer­hin 182,50 Euro). Das sagt nichts dar­über aus, ob die Ver­si­che­rung sinn­voll und güns­tig ist. Hin­ter­fra­gen lohnt daher immer, ob der an­ge­bo­te­ne Ver­si­che­rungs­schutz über­haupt sinn­voll ist. Dann wer­den Prä­mi­en und Leis­tun­gen ver­gli­chen!

Glauben Sie mir!
→ Ob­acht, wenn Ver­tre­ter mit Flos­keln wie „Das kön­nen Sie mir glau­ben . . .“ über­zeu­gen wol­len. Ver­si­che­run­gen sind keine Frage des Glau­bens, son­dern der Fak­ten. Des­halb: Ge­sprä­che nie­mals al­lein füh­ren. Wenn es nicht an­ders geht, soll­te die Be­ra­tung mit einem Auf­nah­me­ge­rät mit­ge­schnit­ten wer­den.

Umsonst
→ Ver­tre­ter ver­schen­ken nichts! Trotz­dem gibt es immer wie­der Ver­tre­ter, die eine kos­ten­lo­se Ver­si­che­rungs­ana­ly­se an­bie­ten. Doch ein Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter er­zielt sein Ge­halt nicht mit der Er­stel­lung von Ana­ly­sen oder Be­ra­tun­gen. Er lebt von der Pro­vi­si­on, die ihm ein neu ab­ge­schlos­se­ner Ver­trag bringt.

Super-Rendite
→ Man­cher Ver­tre­ter ver­spricht: „Die Ren­di­te liegt weit über dem Durch­schnitt der Bran­che!“. Das ist wie bei einem Au­to­ver­käu­fer, der ver­si­chert, der neue Wagen fährt schnel­ler als der Durch­schnitt. Aus­sa­gen wie die Höhe der Ren­di­te schrift­lich be­stä­ti­gen las­sen – für einen recht­lich be­grün­de­ten An­spruch.

Empfehlung:

Prü­fen Sie vor jeder Be­ra­tung fol­gen­de Punk­te, die Ihnen se­riö­se Ver­mitt­ler gerne be­ant­wor­ten wer­den:

  • Welche Stellung hat der Berater zu Versicherungsunternehmen oder Vertrieben?
  • Welche einschlägigen, fachlichen Qualifikationen und Weiterbildungen hat er erworben?
  • Wie viele Mitarbeiter gehören zu seinem Betrieb?
  • Wie lange und in welcher Form hat er bereits Berufserfahrung gesammelt?
  • In welchen Berufsverbänden ist er Mitglied?

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