10 März 2025

Berufsunfähigkeitsversicherung – EFS AG: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmer und Selbstständige. Sie schützt vor dem finanziellen Ruin, wenn der eigene Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausgeübt werden kann. Leistungseinstellung Berufsunfähigkeitsrente – Urteil OLG 8 U 848/24 OLG Nürnberg stärkt Rechte von Versicherungsnehmern bei Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung – Berufsunfähigkeitsrente – die wichtigsten Punkte aus dem Urteil:

● Leistungseinstellung nur wirksam, wenn sie nachvollziehbar und detailliert begründet wird
● gilt auch für sogenannte „uno actu“ Entscheidungen
● eine pauschale Behauptung des verbesserten Gesundheitszustands reicht nicht aus, um Leistungen einzustellen
● Versicherer muss eine fundierte Vergleichsbetrachtung anstellen

 

Ingo Linn - EFS AG (Business Leaders)

Berufsunfähigkeitsversicherung – Berufsunfähigkeitsrente

Mit dieser Entscheidung stärkt das OLG Nürnberg die Rechte der Versicherungsnehmer und setzt hohe Anforderungen an Versicherer, wenn sie sich auf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes berufen. Insgesamt bedeutet das Urteil, dass Versicherer bei der Einstellung von Leistungen sorgfältig begründen müssen, warum sie die Zahlungen einstellen, und dass pauschale Behauptungen nicht ausreichen.

Hintergrund des Falls

Ein ehemaliger Berufssportler hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und nach einer schweren Verletzung Leistungen aus dieser beantragt. Die Versicherung erkannte die Ansprüche zunächst an und zahlte eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis zum 31. März 2020. In ihrem Schreiben verwies die Versicherung auf eine telefonische Mitteilung des Sportlers, wonach er wieder mit dem Training begonnen habe, und stellte daraufhin die Zahlungen ein.

Die Formulierung des Versicherers lautete: „Sie erhalten vom 01.08.2019 bis zum 31.03.2020 befristet Leistungen gemäß § 9 (1) der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Tarifgruppe SBU … aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.“ Darüber hinaus argumentierte die Versicherung, der Versicherte sei nicht mehr arbeitsunfähig und daher bestehe kein weiterer Anspruch auf Zahlungen.

Berufsunfähigkeitsrente – Urteil OLG 8 U 848/24

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Klage in erster Instanz weitgehend statt und verurteilte die Versicherung zur Zahlung von mehr als 57.000 Euro. Das OLG Nürnberg bestätigte dieses Urteil (8 U 848/24) und wies die Berufung der Versicherung zurück.

Die zentralen Punkte der Entscheidung:

  • Unzulässige rückwirkende Befristung: Das Gericht stellte fest, dass die Versicherung mit ihrem Schreiben eine unbefristete Leistungszusage abgegeben hatte. Eine nachträgliche Befristung sei unzulässig.
  • Unzureichende Begründung für Leistungseinstellung: Eine pauschale Behauptung über eine gesundheitliche Besserung reiche nicht aus, um die Leistungen einzustellen. Stattdessen sei eine fundierte medizinische Vergleichsanalyse erforderlich, die den genauen Verlauf der Genesung belegt.
  • Hohe Anforderungen an „uno actu“-Entscheidungen: Wenn eine Versicherung in einem Schreiben sowohl die Leistung anerkennt als auch deren Einstellung erklärt, muss dies nachvollziehbar und ausführlich begründet sein. Ein bloßes Verweisen auf telefonische Angaben des Versicherten sei nicht ausreichend.

 

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Warum sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

EFS AG: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Arbeitnehmer und Selbstständige. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum sich der Abschluss einer BU-Versicherung lohnt:

1. Einkommenssicherung bei Berufsunfähigkeit

  • Falls du durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kannst, entfällt dein Einkommen. Eine BU-Rente ersetzt dieses und sichert deinen Lebensstandard.

2. Staatliche Absicherung reicht nicht aus

  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist oft unzureichend. Sie wird nur gezahlt, wenn du gar keinen Beruf mehr ausüben kannst, und beträgt oft nur einen Bruchteil deines letzten Einkommens.

3. Besonders wichtig für bestimmte Berufsgruppen

  • Selbstständige & Freiberufler: Meist keine oder nur geringe gesetzliche Absicherung.
  • Handwerker & körperlich Tätige: Höheres Risiko für Berufsunfähigkeit.
  • Akademiker & Büroangestellte: Psychische Erkrankungen wie Burnout sind zunehmend eine Ursache für BU.

4. Schutz bei häufigen Ursachen wie Burnout oder Rückenleiden

  • Häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Rückenleiden und Herz-Kreislauf-Probleme – nicht nur Unfälle.

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU)

EFS Euro-Finanz-Service Vermittlungs AG: Unternehmen haben die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) abzuschließen. Diese Form der Absicherung bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zahlreiche Vorteile.

► Vorteile für Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung und -motivation: Durch zusätzliche Sozialleistungen wie die bBU können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern, was zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung führt.

  • Steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur bBU sind für Arbeitgeber in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.

► Vorteile für Arbeitnehmer

  • Finanzielle Absicherung: Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten Beschäftigte eine monatliche Rente, die ihren Lebensstandard sichert.

  • Kosteneffizienz: Durch Gruppenverträge profitieren Mitarbeiter von günstigeren Konditionen im Vergleich zu individuellen Policen.

  • Sofortiger Schutz: Einige Anbieter bieten ab Vertragsabschluss eine sofortige Absicherung ohne Wartezeit an.

Unternehmen können die bBU entweder vollständig finanzieren oder im Rahmen einer Entgeltumwandlung anbieten. Bei letzterer Variante wandeln Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts in Versicherungsbeiträge um, was sowohl steuerliche als auch sozialversicherungsrechtliche Vorteile bietet.

Einige Versicherer bieten zudem Zusatzbausteine an, die beispielsweise bei längerer Arbeitsunfähigkeit greifen und somit den Schutz der Mitarbeiter weiter erhöhen.

Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung des betrieblichen Versorgungssystems dar. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern zu erfüllen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Für Arbeitnehmer bedeutet sie eine wichtige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

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uno actu Entscheidung – Berufsunfähigkeitsversicherung

Die „uno actu“-Entscheidung spielt in der Praxis der Berufsunfähigkeitsversicherung eine bedeutende Rolle, da sie es Versicherern ermöglicht, zwei Entscheidungen in einem Schritt zu treffen: das Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit und die gleichzeitige Einstellung der Leistungen für die Zukunft.

Hier sind die wichtigsten Aspekte dieser Entscheidung:

Kombination von Anerkenntnis und Einstellung : Der Versicherer kann mit dieser Methode die Berufsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum anerkennen und gleichzeitig die Leistungen für die Zukunft einstellen, indem er ein Nachprüfungsverfahren einleitet.

Rechtssichere Befristung : Ziel ist es, die Leistungen rechtssicher zu befristen, um zu verhindern, dass unbefristete Zahlungen erfolgen, wenn der Versicherte wieder gesund ist.

Formale Voraussetzungen : Der Versicherer muss sowohl die formalen Voraussetzungen einer Befristung als auch die eines Nachprüfungsverfahrens beachten.

Nachvollziehbare Begründung : Die Entscheidung muss nachvollziehbar und detailliert begründet werden, insbesondere bei der Darlegung der Verbesserung des Gesundheitszustands.

Fundierte Vergleichsbetrachtung : Eine pauschale Behauptung der gesundheitlichen Besserung reicht nicht aus; vielmehr ist eine fundierte Vergleichsbetrachtung erforderlich.

Unwirksame Befristung: Wenn die formalen Voraussetzungen nicht eingehalten werden, kann die Befristung unwirksam sein, was zu unbefristeten Zahlungen führen kann.

Beweislast : Der Versicherer trägt die volle Beweislast für das Entfallen der Berufsunfähigkeit und die Wirksamkeit der Einstellungsmitteilung.

Insgesamt dient die „uno actu“-Entscheidung dazu, die Leistungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung effizient zu regulieren, erfordert jedoch eine sorgfältige und nachvollziehbare Begründung, um rechtssicher zu sein.

Rechtsanwalt Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte begrüßt die Entscheidung: „Mit diesem Urteil stärkt das OLG Nürnberg die Rechte der Versicherungsnehmer und stellt hohe Anforderungen an Versicherer, wenn sie sich auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands berufen.“

Versicherungsnehmer und auch Versicherungsvermittler sollten daher prüfen, ob eine plötzliche Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente den vom OLG Nürnberg aufgestellten Anforderungen entspricht. Andernfalls kann eine rechtliche Überprüfung sinnvoll sein.

Das Urteil des OLG Nürnberg setzt ein deutliches Zeichen für eine verbraucherfreundlichere Auslegung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Versicherungsunternehmen müssen künftig detailliert und verständlich begründen, warum eine Leistung eingestellt wird. Dies dürfte es für Versicherungen schwieriger machen, sich einseitig von ihren Leistungspflichten zu befreien. Für Versicherungsnehmer bedeutet das mehr Rechtssicherheit und eine bessere Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche.

Berufsunfähigkeitsrente – weitere Urteile

Landgericht Bamberg : 41 O 123/20 Ver): In diesem Fall wurde die Leistungseinstellung durch die Aufhebung eines krankheitsbedingten Fahrverbots begründet. Das Gericht befand, dass die Versicherung die Leistungseinstellung ausreichend begründet hatte, obwohl der Gesundheitszustand des Klägers sich nicht verbessert hatte, sondern die „prognostische Risikoeinschätzung“ geändert wurde1.

OLG Koblenz : 10 U 292/22): Hier wurde die Leistungseinstellung durch eine Verbesserung des Gesundheitszustands des Klägers gerechtfertigt. Das Gericht bestätigte, dass der Kläger nicht mehr bedingungsgemäß berufsunfähig war und die Versicherung daher berechtigt war, die Leistungen einzustellen2.

OLG Dresden : 3 U 725/23): In diesem Fall ging es um die Zumutbarkeit einer Verweisung auf eine andere Tätigkeit. Das Gericht entschied, dass die Versicherung Leistungen einstellen kann, wenn der Versicherte nach einer Umschulung eine neue, seiner Ausbildung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt3.

OLG Oldenburg : 1 U 14/20): Dieses Urteil befasst sich mit der Einstellung von Leistungen, wenn die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt und die bisherige Lebensstellung durch die aktuelle berufliche Tätigkeit gewahrt wird.