25 Jul 2024

Cannabis Social Clubs – Anbauvereinigungen – MABEWO PHYTOPHARM bietet schlüsselfertige CANNATRON®-Anlagen für Vereine – Der Startschuss für Anbauvereinigungen/Cannabis Social Clubs in Deutschland zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis ist erfolgt. Am 1. Juli 2024 traten die Bestimmungen des KCanG in Kraft. Damit können Anbauvereinigungen den Antrag auf Erteilung einer Anbauerlaubnis stellen. MABEWO PHYTOPHARM setzt Massstäbe für den kontrollierten Anbau sowie bei Anlagen für medizinisches und Genuss-Cannabis.

Die wichtigsten Punkte

  • CANNATRON®-Anlagen für die Pflanzenproduktion vom Steckling bis zur Blüte
  • inkl. Räume für die Trocknung und Verarbeitung
  • Massgeschneiderte, schlüsselfertige CANNATRON®-Anlagen für Vereine bis zu 500 Mitgliedern
  • Beratung- und Planungsdienstleistungen für  rechtliche Aspekte
  • Lösungen mit Beteiligung von Investoren oder im Pachtmodell
  • Für den Einbau in bestehende Hallen und Gebäude konzipiert
  • Flexibel an bestehende Gebäude anpassbar

Veranstaltung für Anbauvereinigungen unter dem KCanG 2024 zur Gründung, Erlaubnis und Leitung von Cannabis Social Clubs. Jörg Löser, MABEWO PHYTOPHARM AG – Projekt- und Verkaufsmanager für den Markt Deutschland, zeigte in seiner Präsentation «Produktionsprozess von Cannabis auf der Basis von technisch ausgereiften Anbauanlagen» unsere Kompetenzen im Bereich Anlagenbau und Dienstleistungen für Cannabis Social Clubs.
Sein Fazit? «Es ist wichtig, dass es Möglichkeiten wie die Kompetenztage zum Austausch in diesem neuen Marktumfeld gibt. Dies gilt für Anbieter wie auch für Leute, die einen Cannabis Social Club gründen wollen. Unsere Cannatron-Anlagen sind standardisiert und trotzdem auf die individuellen Bedürfnisse der Clubs anpassbar. Das schafft Sicherheit für Betreiber solcher Anlagen.»

Cannabis Social Clubs – Anbauvereinigungen

Cannabis Social Clubs (CSCs) in Deutschland sind nichtkommerzielle Vereine, die gemeinschaftlichen Anbau und die Verteilung von Cannabis ermöglichen. Seit der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 dürfen solche Clubs offiziell registriert werden und seit dem 1. Juli 2024 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Cannabis Social Clubs – Erlaubnisantrag

Vorsicht bei Stellung des Erlaubnisantrags.“ schreiben unsere juristischen Berater und Partner in Deutschland von BRP Renaud. Ein Erlaubnisantrag sollte nur gestellt werden, wenn das Konzept des Anbaus steht, also geklärt ist wo und wie angebaut werden soll, und dies der zuständigen Behörde belastbar erklärt werden kann. Es fehlt oft am angemieteten Grundstück und einer nachvollziehbaren Beschreibung der Anbaueinrichtungen. Damit droht die schnelle Zurückweisung des Antrags.

Schlüsselfertige Cannabis- Anlagen für Vereine bis zu 500 Mitgliedern

CANNATRON®-Anlagen bestehen aus standardisierten, automatisierten und modularen Raumkomponenten, die wir Ihren Wünschen und Möglichkeiten anpassen. Die Anlagen sind für die für die Pflanzenproduktion vom Steckling bis zur Blüte inkl. Räume für die Trocknung und Verarbeitung konzipiert. Das Unternehmen MABEWO PHYTOPHARM AG bietet Massgeschneiderte, schlüsselfertige Anlagen für Vereine bis zu 500 Mitgliedern – inklusive Beratung– und Planungsdienstleistungen für rechtliche Aspekte, Betriebsführung, Mitgliederverwaltung und Immobilienbewertung. Die Anlagen werden schlüsselfertig übergeben.

 

CANNATRON®-Anlagen

Info
Verfügbare Funktionseinheiten
  • Mutterpflanzenhaltung
  • Stecklingsproduktion
  • Blüteräume
  • Trocknungsraum oder Trockenschrank
  • Trimmer
  • Verpackung, Kornmissionierung, Lagerung
  • Weitere Räume für den Clubbetrieb

Abmessungen eines Blüteraums

(Pflanzfläche / Raumgrösse)

  • Kompartiment A             18 / 25 m2
  • Kompartiment B             36 / 50 m2
  • Kompartiment nach Kundenwunsch
Beleuchtung – dimmbar
  • Leistungsaufnahme max. 350 – 550 W/qm
Klimatisierung
  • Kühlleistung / Heizleistung 44 kw / 30 kw
  • Termperaturbereich 15 – 35 Crad

Gründung und Betrieb eines Cannabis Social Clubs

Um einen CSC zu gründen, sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich, und der Verein muss als eingetragener Verein (e. V.) registriert werden. Gründungsmitglieder und vertretungsberechtigte Personen müssen zuverlässig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Der Antrag auf Erlaubnis muss Informationen über die Räumlichkeiten, Sicherheitsvorkehrungen, Vorstandsmitglieder und den Zugang zu Cannabis enthalten. Außerdem sind Führungszeugnisse der Vorstandsmitglieder sowie die Benennung von Beauftragten für Jugendschutz, Sucht und Prävention erforderlich​.

 

 

Die Gründung und der Betrieb eines CSC sind mit umfangreichen bürokratischen Anforderungen verbunden. Es müssen detaillierte Aufzeichnungen über Anbau, Ernte, Verteilung und finanzielle Transaktionen geführt werden. Sicherheitsvorkehrungen wie einbruchsichere Türen und kontrollierter Zugang sind ebenfalls vorgeschrieben. Eine besondere Herausforderung besteht in der Bewältigung möglicher Über- oder Unterproduktionen, da der Gesetzesentwurf keine klaren Regelungen hierfür vorsieht​​.

Obwohl CSCs derzeit als eine Übergangslösung betrachtet werden, könnte sich in Deutschland eine dauerhafte Kultur rund um diese Clubs entwickeln. Zukünftige Gesetzesänderungen könnten auch den kommerziellen Vertrieb von Cannabis in Modellregionen ermöglichen, was zu einer vollständigen Legalisierung führen könnte​.