16 Apr. 2025

Die Gigant Group Deutschland ist bei der Creditreform Deutschland als Gewerbebetrieb eingetragen.

Gegenstand des Unternehmens: „Gestalten von Werbetexten, Broschüren und Flyern, Empfehlungsgeber für Vermittlung von Immobilien“

Name des Unternehmens: „Andreas Schopf Gigant Group – Das Abwicklungsunternehmen“

Das Unternehmen, gegründet 2004 von Andreas Schopf, präsentiert sich auf seiner Homepage als „größter Immobilienvertrieb Bayerns“ mit über 40.000 Kunden.

Kommen Ihnen die ersten Fragezeichen? Oder sind Sie neugierig geworden, wie ein Gewerbebetrieb, ein  Abwicklungsunternehmen, ein Empfehlungsgeber für Vermittlung von Immobilien und der „größte Immobilienvertrieb Bayerns“ zusammenpassen? Dann lesen Sie weiter…

Gigant Group Deutschland: Immobilien als Kapitalanlage im Faktencheck

Verlockende Angebote und Werbeversprechen der Gigant Group Deutschland

“Jetzt einfach Vermögen aufbauen und Vermieter werden!” – mit solchen Slogans wirbt die Gigant Group Deutschland auf ihrer Webseite für Immobilien als Kapitalanlage.

Das Angebot: schlüsselfertige Investitionsimmobilien, die “von den Mieteinnahmen abbezahlt” werden und nach 10 Jahren angeblich “steuerfrei verkauft” werden können.

Bereits auf der Homepage verspricht die Gigant Group eine Rundum-Abwicklung aus einer Hand – von Finanzierung, Versicherungen bis Immobilien​.

Gigant Group macht konkrete Leistungsversprechen für Anleger

Hohe Rendite und steuerliche Vorteile

Eine Beispielrechnung kalkuliert, dass eine Immobilie im Wert von 250.000€ bei 2 % jährlicher Wertsteigerung und Tilgung in 10 Jahren auf 305.000 € anwächst, während die Restschuld auf 195.000€ sinkt – “steuerfreier Gewinn von 110.000 für den Anleger. Zudem wird offensiv mit erheblichen steuerlichen Vorteilen” geworben ​(Stichwort Abschreibungen, steuerliche Absetzbarkeit von Zinsen).

Sicherheit und Sorglos-Paket

Die Gigant Group betont eine “vollständige Absicherung in schwierigen Zeiten” inklusive Versicherungsschutz bei Todesfall und Schäden. Besonders hervorstechend sind Versprechen wie eine 10-Jahres-Mietgarantie sowie die “komplette Kostenübernahme der Nebenkosten” beim Immobilienkauf.

Das heißt, der Investor soll für ein Jahrzehnt feste Mieteinnahmen erhalten und muss angeblich weder Grunderwerbsteuer, Notar- noch Maklerkosten aus eigener Tasche zahlen – kein finanzielles Risiko für Sie”. Auch eine “Bestpreisgarantie” für den Einkauf der Immobilie wird ausgelobt.

Dringlichkeit und kostenlose Beratung

Interessenten werden aufgefordert, sich in “nur 2 kurzen Schritten” zu registrieren; binnen 24 Stunden werde man für einen Beratungstermin kontaktiert. Offenbar setzt man darauf, schnell zum Abschluss zu kommen.

Die Beratung wird als unverbindlich und kostenlos angepriesen – “sichern Sie sich eine kostenlose Beratung vom größten Immobilien-Vertrieb Bayerns!”. Dies suggeriert Exklusivität und Kompetenz aufgrund der angeblichen Marktgröße.

Die Zielgruppe der Gigant Group sind klar identifiziert: Privatanleger mit solidem Einkommen, die Vorsorge fürs Alter treffen oder Steuern sparen wollen.

Im Anmeldeformular wird gezielt gefragt, ob dem Interessenten “Steuervorteile” oder “Altersvorsorge” wichtig sind. Zudem muss man angeben, ob man ledig oder verheiratet ist (offenbar relevant für Steuerklassen) und ob das Nettoeinkommen über 2.000 monatlich liegt.

Diese Hürden zeigen: Die typischen Kunden sind keine Großinvestoren, sondern Normalverdiener mit mittlerem Einkommen, die kreditwürdig sind.

Sie werden mit emotionalen Triggern angesprochen – etwa der Angst vor einer unsicheren Rente (Immobilie als Altersvorsorge) oder dem Reiz, Inflation und Nullzinsen durch Sachwerte zu entkommen (“eine Anlage, die wächst – wählen Sie GIGANT GROUP für Ihre finanzielle Zukunft” ​.

Ein Klassiker ist auch das Schlagwort “Betongold”: Immobilien gelten als krisenfeste Anlage in unsicheren Zeiten. Im Leistungsportfolio der Gigant Group findet sich entsprechend neben Immobilien auch “Investition in Gold – hand- und krisenfest”, um Anlegern Sicherheit zu suggerieren.

Greenwashing-Aspekte

Die Werbung streift auch umweltbewusste Themen. So bietet die Firma Hilfe bei “staatlichen Zuschüssen” an, etwa für “Einhaltung von Umweltauflagen”​. Dies dürfte auf Förderprogramme (z.B. KfW-Energieeffizienzhaus) abzielen.

Die Botschaft an potentielle Kunden

Man tut etwas Gutes für die Umwelt und profitiert gleichzeitig von Fördergeldern – ein ethisch oder ökologisch positiv konnotiertes Investment, das Vertrauen schaffen soll. Solche positiv besetzten Begriffe im Marketing sind typisch für graue Kapitalmarktangebote.

Unterm Strich zeichnet die Gigant Group das Bild einer einzigartigen Gelegenheit:

Ohne Eigenkapital und ohne Risiko eine Immobilie erwerben, die sich “von selbst” trägt, Steuern spart und sicheren Ertrag bringt.

Kritische Investoren sollten jedoch fragen: Wer profitiert hier am meisten von diesem Modell? Sind es wirklich die Anleger – oder nicht doch die Vermittler und Verkäufer, die an jeder vermittelten Wohnung verdienen? Dieser Frage lohnt es sich, genauer nachzugehen, denn wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft nicht wahr.

Die Immobilien der Gigant Group – Werthaltigkeit und Lage im Realitätstest

Ein zentrales Kriterium für die Seriosität des Angebots ist die Werthaltigkeit der angebotenen Immobilien. Handelt es sich um solide Objekte in guter Lage – oder um überteuerte „Schrottimmobilien“?

Letzteres wäre kein neues Phänomen: Bereits in den 1990er Jahren wurden massenhaft überteuerte Wohnungen an ahnungslose Anleger verkauft.

Damals wie heute lautete das Verkaufsmottodie Immobilie rechne sich allein durch Steuervorteile und Mieteinnahmen. Oft erfüllten sich die blumigen Prognosen aber nicht.

Viele solcher Immobilien entpuppten sich als sanierungsbedürftig, schwer vermietbar und weit über Marktpreis verkauft – aufgrund versteckter Innenprovisionen an ein ganzes Netzwerk von Vermittlern.

Konkrete Informationen zu den Immobilien der Gigant Group sind spärlich. Weder auf der Webseite noch in öffentlich zugänglichen Unterlagen werden Standorte oder Beispielobjekte benannt. Interessenten erhalten erst nach Registrierung ein Exposé.

Dieses Vorgehen – Details erst im persönlichen Gespräch preiszugeben – kann ein Warnsignal sein. Verbraucheranwälte weisen darauf hin, dass bei solchen Angeboten oft kein ausführliches schriftliches Anlageprospekt mit harten Zahlen herausgegeben wird.

Ein solches Dokument wäre aber wichtig, um die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie selbst nachzurechnen. Die Zurückhaltung bei den Unterlagen dürfte einen Grund haben: Transparenz würde Schwachstellen offenlegen.

So zeigte ein Gerichtsfall um Schrottimmobilien, dass es keinen Prospekt mit aussagekräftigen Renditezahlen gab – hätte es ihn gegeben, wäre der Käufer wohl von der Investition Abstand genommen.

Wenn also wichtige Dokumente schwer auffindbar oder gar nicht vorhanden sind, sollten bei Anlegern die Alarmglocken schrillen.

Lage der Objekte – gefragte Adressen oder strukturschwache Randlagen?

Die Gigant Group sitzt in Seukendorf bei Nürnberg (Franken) und bezeichnet sich als bayernweit größter Anbieter. Es liegt nahe, dass sich viele ihrer Immobilien in Bayern oder Süddeutschland befinden. Hochpreisige Metropolen wie München scheiden für das 0%-Eigenkapital-Modell aber praktisch aus – dort wären die Kaufpreise so hoch, dass Mieteinnahmen die Kredite nicht decken würden.

Wahrscheinlicher ist, dass Gigant Group Immobilien in mittelgroßen Städten oder Randlagen anbietet, wo Preise moderater und Objekte schwieriger absetzbar sind.

Hinweise liefern Kooperationen: So warb Andreas Schopf z.B. auf Social Media damit, gemeinsam mit der Norddeutschen Immobilien Union (niu) ein Neubauprojekt mit 24 Wohnungen in “idyllischer Lage” zu vermarkten (Quelle: Instagram, 2020) – „idyllisch“ klingt eher nach ländlicher Region oder Ferienimmobilie als nach Innenstadtlage.

Auch denkmalgeschützte Altbauten in kleineren Städten könnten eine Rolle spielen, da hier Steuervorteile (Denkmal-AfA) als Köder dienen. Solche Objekte haben in der Vergangenheit oft den Schrottimmobilien-Skandal befeuert: Wohnungen aus ehemaligen Sozialwohnungen nach Auslauf der Bindung, in Stadtteilen mit wenig Nachfrage, hübsch geredet als Steuersparmodell.

Ohne konkrete Adressen bleibt nur der Vergleich mit Marktdaten: Was ist ein realistischer Preis? Große Immobilienportale zeigen, dass z.B. in Nürnberg je nach Lage enorme Preisunterschiede herrschen. Eine 2-Zimmer-Wohnung (ca. 58 m²) in guter Lage wie St. Johannis wird um 250.000 angeboten – das sind ~4.300 €/m².

In einfacheren Vierteln (z.B. Steinbühl) findet man vergleichbare kleine Wohnungen aber schon für ~2.500 /m² . Sollte die Gigant Group nun einem Anleger eine Wohnung in einer mittelmäßigen Lage zu einem Preis nahe Top-Stadtniveau verkaufen, wäre das ein klarer Indikator für Überteuerung.

Genau das war in früheren Fällen üblich

Die Vertriebe schlugen auf den eigentlichen Wert erhebliche Aufschläge auf. Durch die Einschaltung eines Strukturvertriebs erhöhte sich der Kaufpreis* „erheblich“ gegenüber dem angemessenen Marktpreis – und die Differenz floss als Innenprovision an die Beteiligten. Diese Innenprovisionen von häufig 15 % oder mehr des Kaufpreises wurden dem Käufer meist verschwiegen.

Der Bundesgerichtshof hat dazu eine klare Linie entwickelt:

Provisionen über 15% gelten als so ungewöhnlich hoch, dass Vermittler bzw. finanzierende Banken darüber aufklären müssen​. In der Praxis wurde diese Aufklärung oft unterlassen, was zahlreiche Prozesse nach sich zog.

Vor diesem Hintergrund sollte ein kritischer Anleger fragen:

Wie kann die Gigant Group all die Garantien und kostenlosen Extras bieten? Die naheliegende Antwort: Die Kosten dafür stecken im Kaufpreis.

Mietgarantie: Wenn der Anbieter dem Käufer 10 Jahre lang eine bestimmte Miete garantiert, muss er eventuelle Mietausfälle selbst tragen. Dieses Risiko lässt er sich üblicherweise vom Käufer im Voraus bezahlen – z.B. indem der Kaufpreis um den Barwert dieser Garantie erhöht wird. Praktisch zahlt der Anleger also seine “Garantie” selbst, ohne es zu merken.

Nebenkostenübernahme: Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 %), Notarkosten, Grundbuch, evtl. Maklergebühr – zusammen leicht 10–15 % des Kaufpreises – sollen “vollständig von uns übernommen” werden.  Doch es gibt kein Geschenk: Entweder hat der Verkäufer mit einem Partner (etwa Bauträger) vereinbart, dass dieser die Nebenkosten aus seiner Marge zahlt oder der Preis wurde entsprechend höher angesetzt.

Denkbar ist auch, dass die Gigant Group eine Doppelfunktionen hat – z.B. selbst als Makler auftritt und ihre Courtage in den Preis einrechnet. Dann wirbt sie damit, keine Käuferprovision zu nehmen, obwohl sie faktisch im Preis enthalten ist (Innenprovision). Für den Käufer bleibt es gleich: Er zahlt am Ende alle Kosten mit, nur eben versteckt.

Beste Preise am Markt? Die versprochene “Bestpreisgarantie” klingt gut, ist aber kaum nachprüfbar. Sie dürfte bedeuten, dass Gigant Group behauptet, dank großer Einkaufsmengen Rabatte vom Verkäufer zu bekommen und diese Vorteile weiterzugeben. Ob der Käufer wirklich zum Markt-Bestpreis kauft, lässt sich nur feststellen, wenn man vergleichbare Objekte (Lage, Zustand, Größe) in öffentlichen Inseraten gegenüberstellt.

Die Erfahrung zeigt leider: In solchen Modellen liegt der Preis oft über dem freien Marktwert, nicht darunter. Wer profitiert am meisten? In der Regel derjenige, der zwischen ursprünglichem Verkäufer und Endkäufer vermittelt – hier also die Gigant Group bzw. deren Vertriebsnetz – denn dort fließen die Aufschläge ab. Der Anleger zahlt einen Aufpreis für Service und Vermittlung, der die eigene Renditechance schmälert und im schlimmsten Fall zu einem Kauf über Wert führt (“teuer verkaufte Rundum-Betreuung”).

Zustand und Mietrendite: Gigant Group verspricht die Auswahl nach “Zustand, Lage und Gewinn”. Doch ob die Immobilien wirklich in Schuss sind, weiß der Käufer meist nur vom Hochglanzexposé. Kritiker früherer Immobilienvertriebe berichten, dass Käufer oft keine echte Gelegenheit zur unabhängigen Besichtigung hatten; sie bekamen allenfalls Musterwohnungen gezeigt. Hinterher stellten sich Mängel heraus, die weitere Investitionen erforderten.

Ebenso fraglich ist die tatsächliche Mietrendite: Das Unternehmen rechnet im Beispiel mit 2 % jährlicher Wertsteigerung und Tilgung ​– doch was ist mit der Nettomietrendite? Diese hängt stark vom Kaufpreis ab. Wenn der Preis zu hoch ist, ist die Mietrendite gering – und ohne die künstliche Mietgarantie würde der Eigentümer merken, dass die Miete womöglich gar nicht reicht, Zins und Tilgung zu bedienen. Die Garantie verschleiert dies für einige Jahre.

Aber was passiert danach? Spätestens nach 10 Jahren steht der Investor ohne Netz da – und dann entscheidet der Marktwert und die echte Miete über Gewinn oder Verlust. Viele Schrottimmobilien-Anleger mussten damals feststellen, dass ihre Wohnung weit weniger wert war als der Kaufpreis.

Zusammengefasst deutet vieles darauf hin, dass die Werthaltigkeit der Immobilien fraglich sein könnte. Ohne die genaue Lage und Substanz zu kennen, kann man nicht sicher von “Schrottimmobilien” sprechen – aber die Vertriebsstruktur (dazu gleich mehr) und die vollmundigen Versprechen tragen Merkmale typischer Probleminvestments.

Verbraucherschützer raten bei solchen Angeboten stets, den Preis über unabhängige Quellen (Gutachten, Immobilienportale) zu validieren und keinen Kaufvertrag unter Zeitdruck zu unterschreiben.

Wer steckt hinter der Gigant Group? Unternehmensstruktur und Personen

Die Gigant Group Deutschland ist kein großer Konzern, sondern im Kern offenbar ein Ein-Mann-Unternehmen mit Vertriebsnetz. Im Impressum der Website wird als Verantwortlicher Andreas Schopf mit Adresse in Seukendorf (Bayern) genannt.

Es ist kein Hinweis auf eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zu finden – vermutlich handelt es sich um ein Gewerbe bzw. Einzelunternehmen von Herrn Schopf. Er tritt auch als Geschäftsführer in Erscheinung​.

Das Gründungsjahr 2004 und die Expansion auf 40.000 Kunden deuten darauf hin, dass Schopf in den letzten zwei Jahrzehnten ein größeres Netzwerk an Vertriebsmitarbeitern aufgebaut hat. Dass die Firma Karriere-Seiten für Stellen und Initiativbewerbungen hat spricht dafür, dass laufend Mitarbeiter oder freie Handelsvertreter rekrutiert werden.

Wer sind diese “Immobilienberater” konkret? Öffentlich wird dazu wenig preisgegeben. Es ist jedoch üblich, dass in solchen Vertrieben viele selbständige Handelsvertreter (§ 84 HGB) agieren, die auf Provisionsbasis Immobilien und Finanzprodukte vermitteln.

Häufig kommen die Mitarbeiter aus dem Strukturvertrieb-Umfeld – also Finanzvertriebe, die ähnlich wie MLM/Network-Marketing funktionieren (Stichwort: Strukturvertrieb​).

Querverbindungen zu bekannten Strukturvertrieben sind nicht ausgeschlossen. Beispielsweise gab es in der Vergangenheit Fälle, wo Akteure aus Versicherungs- oder Finanzvertrieben (DVAG, AWD, OVB etc.) später ins Immobilientermingeschäft wechselten.

Konkrete Netzwerke von Herrn Schopf sind allerdings öffentlich nicht dokumentiert. Aus Social-Media-Posts ist lediglich ersichtlich, dass er mit anderen Immobilienvermarktungsfirmen (wie der genannten Norddeutschen Immobilien Union) kooperiert.

Dies lässt vermuten, dass die Gigant Group Teil eines losen Netzwerks von regionalen Vermittlungsgesellschaften ist, die sich gegenseitig Objekte zuspielen und Kunden zuführen. So entsteht ein überregionales Geflecht, in dem Projekte gemeinsam vermarktet werden – jeder Partner bringt seine regionalen Kontakte ein.

Die personenbezogene Transparenz lässt ebenfalls zu wünschen übrig. Weder auf der Website noch in Broschüren werden Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigte neben Andreas Schopf genannt. Gibt es stille Teilhaber oder Finanzierer im Hintergrund?

Unklar. Für ein nachhaltiges Immobiliengeschäft wäre Expertise in Bau, Immobilienbewertung oder Hausverwaltung wichtig – doch man erfährt nichts über entsprechende Fachleute im Team.

Stattdessen wird allgemein gehalten behauptet, man sei “Experte in Steuerrecht, Finanzen und Immobilien”. Ob Herr Schopf oder Mitarbeiter formale Qualifikationen als Steuerberater, Immobilienbewerter oder Finanzanalysten haben, bleibt offen. Diese fehlende Qualifikationsnennung ist auffällig.

Was qualifiziert die handelnden Personen zur Kapitalvermittlung? – eine berechtigte Frage

Ein geprüfter Immobilienfachwirt oder ein zugelassener Finanzanlagenvermittler würde seine fachliche Qualifikation normalerweise auf seiner Homepage zeigen (z.B. durch Kammerzugehörigkeit oder Lizenznummer). Im vorliegenden Fall muss der Anleger darauf vertrauen, dass Kompetenz vorhanden ist, ohne sie belegt zu sehen.

Interessant ist auch die Rechtsform: Als Einzelunternehmen haftet Andreas Schopf grundsätzlich persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten. Das kann einerseits positiv sein (er kann sich nicht so leicht aus der Affäre ziehen wie ein windiger GmbH-Geschäftsführer ohne Privatvermögen).

Andererseits bietet ein Einzelgewerbe weniger regulative Hürden – z.B. keine Publizitätspflichten wie ein großer Konzern. Es ist ein gängiges Modell im Graumarkt, dass unter einem wohlklingenden Namen (“Group” suggeriert Größe) letztlich nur ein kleines Büro steckt. Sollte etwas schiefgehen, besteht zudem das Risiko, dass die finanzielle Substanz des Unternehmens begrenzt ist – im Ernstfall also wenig zu holen wäre für Geschädigte.

Frühere Tätigkeiten oder Auffälligkeiten von Andreas Schopf selbst sind öffentlich nicht breit bekannt. Es liegen keine Presseberichte über Insolvenzverfahren oder Betrugsklagen gegen ihn vor (zumindest ergab unsere Recherche nichts Offensichtliches).

Das Fehlen negativer Schlagzeilen darf aber nicht automatisch als Persilschein gelten. Viele Strukturvertriebe operieren jahrelang unter dem Radar, bis Beschwerden öffentlich werden. Anlegeranwälte beobachten die Szene jedoch kritisch. Immer wieder tauchen neue Namen auf, hinter denen sich altbekannte Methoden verbergen.

Die Gigant Group ist hier keine Ausnahme – ihr Geschäftsmodell ähnelt dem, was in den 2000er-Jahren z.B. unter Firmen wie Heinen & Biege oder BerlinAtlantic lief: Immobilienvermittlung kombiniert mit Finanzdienstleistungen, vertrieben über ein Netzwerk freier Berater.

Dass Gigant Group zudem Versicherungen und Goldinvestments anbietet erinnert an den Ansatz klassischer Allfinanz-Strukturvertriebe (à la AWD/DVAG), die ihren Kunden möglichst viele Produkte aus einer Hand verkaufen.

Netzwerkverflechtungen könnten auch darin bestehen, dass bestimmte Finanzierer oder Notare immer wieder involviert sind. In früheren Fällen gab es enge Kooperationen zwischen Vertrieben, finanzierenden Banken und abhängigen Notariaten, um das Rad reibungslos drehen zu lassen.

So etwas lässt sich hier mangels öffentlicher Infos nur vermuten, nicht beweisen. Anlegeranwälte würden im Streitfall genau hinschauen, wer alles involviert war (z.B. welche Bank den Kredit vermittelt hat und ob diese Bank womöglich überdurchschnittlich viele Gigant-Group-Kunden im Portfolio hat – ein Indiz für Partnerschaften).

Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Gigant Group weitgehend auf eine Person zugeschnitten ist. Die klare Identifikation des Verantwortlichen (Andreas Schopf) ist gut – aber es fehlt eine unabhängige Kontrolle oder ein Aufsichtsrat wie in größeren Unternehmen.

Wer profitiert am Ende am meisten? – vermutlich Herr Schopf und eventuelle Vertriebsmitarbeiter, durch Provisionen. Kunden sollten sich dessen bewusst sein, dass sie es hier nicht mit einem neutralen Berater zu tun haben, sondern mit einem Verkäufer im eigenen Interesse. Die Beratung mag freundlich und kompetent wirken, doch letztlich wird am Abschluss verdient.

Dieser Interessenkonflikt ist typisch: offiziell “unabhängige Beratung”, tatsächlich provisionsgetrieben. Das bedeutet nicht automatisch Betrug – aber erfordert vom Kunden ein gesundes Maß an Skepsis und Eigenprüfung.

Regulierung und rechtliche Grauzone: BaFin-Aufsicht oder Umgehung?

Ein wichtiges Prüfkriterium bei Finanzanlagen ist, ob das Angebot reguliert ist oder nicht. Im Falle der Gigant Group drängt sich die Frage auf: Unterliegt dieses Geschäftsmodell der Finanzaufsicht (BaFin) oder nutzt man Lücken im Gesetz?

Tatsache ist: Der Verkauf von Eigentumswohnungen an einzelne Anleger fällt nicht automatisch unter das Wertpapier- oder Vermögensanlagegesetz. Ein Immobilienkauf ist rechtlich zunächst kein Wertpapier, sondern ein Sachgütererwerb. Daher greifen viele der strengen Regeln (Prospektpflicht, BaFin-Billigung, laufende Berichterstattung) hier nicht, im Gegensatz zu z.B. Immobilienfonds.

Genau das haben windige Verkäufer in der Vergangenheit ausgenutzt: Sie boten Immobilien als Kapitalanlage an, umgingen aber Prospektpflichten, indem sie keine Fondsanteile, sondern Direktkäufe vermittelten. Somit entziehen sie sich der präventiven Kontrolle durch die BaFin.

Die BaFin selbst warnt ausdrücklich:

“Nicht alle Unternehmen auf dem Finanzmarkt stehen unter Aufsicht – wenn Anbieter keine Erlaubnis der BaFin benötigen, spricht man vom grauen Kapitalmarkt. Bei Produkten, die dort angeboten werden, sollten Sie besonders vorsichtig sein!

Das klingt genau nach dem vorliegenden Fall: Die Gigant Group benötigt für die Vermittlung von Immobilien in der Regel lediglich eine Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO (Immobilienmakler) und ggf. §34i (Immobiliardarlehensvermittler) sowie §34d (Versicherungen).

Diese werden von der lokalen Industrie- und Handelskammer oder Gewerbeamt erteilt, nicht von der BaFin. Eine Explizite BaFin-Lizenz (etwa als Finanzdienstleister oder Vermögensverwalter) ist nirgends erwähnt und vermutlich nicht vorhanden.

Gigant Group – Prospekt und Informationsblätter

Ein Verkaufsprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) oder ein Vermögensanlagen-Informationsblatt sucht man bei Gigant Group vergeblich. Nach § 3 WpPG muss für öffentliche Angebote von Wertpapieren ein von der BaFin gebilligter Prospekt veröffentlicht werden – doch Immobilienkäufe in Form einzelner notarielle Kaufverträge sind von dieser Definition nicht erfasst.

Ähnlich das Vermögensanlagegesetz: Es greift z.B. bei Beteiligungen, Nachrangdarlehen, Crowd-Investments etc., aber nicht beim klassischen Wohnungskauf. Somit bewegt sich das Angebot außerhalb des regulierten Kapitalmarktsektors. Das hat Folgen: Keine Produktprüfungen durch Behörden, kein verpflichtendes Kurz-Informationsblatt mit Risikoaufklärung, keine Hinterlegung eines Prospekts bei der BaFin.

Der Anleger erhält stattdessen nur die Unterlagen, die der Anbieter freiwillig herausgibt. Wie oben dargestellt, sind diese oft unvollständig. Juristisch gesehen dürfen sie das sogar, solange keine spezifischen Gesetze gebrochen werden.

Der Graue Kapitalmarkt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Grenze zwischen legalem, aber intransparentem Geschäft und Betrug oft verschwimmt. Viele Angebote dort haben “für Verbraucher nachteilhafte Bedingungen und hohe Provisionsabzüge” und werden dennoch verkauft – manchmal spricht man von “legalem Betrug” in diesem Zusammenhang.

BaFin-Umgehung oder schlicht nicht anwendbar?

Aus Sicht der Gigant Group ist das Geschäftsmodell vermutlich so gestaltet, dass keine BaFin-Erlaubnis nötig ist. Man vermittelt Immobilien und Finanzierungen, was unter die Gewerbeordnung fällt. Solange keine einlagenähnlichen Geschäfte (wie Verwahrung fremden Geldes) stattfinden und kein öffentliches Wertpapier emittiert wird, bleibt die BaFin außen vor.

Für Anleger bedeutet das: Sie genießen nicht die Schutzmechanismen des regulierten Marktes. Beispielsweise muss ein Fondsanbieter detaillierte Risikohinweise geben und regelmäßige Berichte veröffentlichen – der Immobilienverkäufer muss das nicht. Es gibt kein Frühwarnsystem. Erst wenn ein Anleger rechtlich gegen falsche Versprechungen vorgeht, kommt es im Nachhinein zur Prüfung vor Gericht.

So war es bei den Schrottimmobilien-Skandalen: Tausende Kaufverträge wurden abgeschlossen, ohne dass vorher eine Stelle wie die BaFin die Angaben geprüft hätte. Später stellte sich heraus, dass etliche Angaben irreführend waren, und Gerichte mussten Einzelfallgerechtigkeit herstellen.

Aktuell ist uns keine Intervention der BaFin oder einer anderen Aufsicht gegen Gigant Group bekannt. Es liegen auch keine behördlichen Warnungen vor. Das kann bedeuten, dass sich das Unternehmen bisher regelkonform verhält – oder dass es schlicht noch unter dem Radar der Behörden fliegt. Graumarkt-Anbieter versuchen oft, Grenzwerte knapp einzuhalten, um nicht lizenzpflichtig zu werden.

Ein Beispiel: Wenn man z.B. eine Konstruktion wählen würde, bei der viele Anleger in ein Objekt investieren (Crowd-Anteilskauf), müsste ab 2,5 Mio. € Angebotssumme ein Prospekt erstellt werden. Indem Gigant Group jeder Anlegerin eine eigene Wohnung verkauft (und nicht Anteile an einem großen Projekt), umgeht man solche Schwellen clever.

Gibt es bei der Gigant Group einen Verkaufsprospekt nach § 3 WpPG?

Nach unserem Kenntnisstand nein, es liegt keiner vor. Weder auf der Website noch im Bundesanzeiger findet sich ein Prospekt der Gigant Group. Das bedeutet, der Anleger hat keinen offiziell gebilligten Dokumentation seiner Kapitalanlage. Auch ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB), das bei öffentlich angebotenen Vermögensanlagen unter 8 Mio. € erforderlich wäre, ist nicht ersichtlich.

Sollte Gigant Group argumentieren, dass ihre Immobilien gar keine Kapitalanlagen im gesetzlichen Sinne sind, wäre das genau der Punkt: Rechtlich ist es ein Immobilienkauf, faktisch wird es aber als Kapitalanlage angepriesen – eine Grauzone.

Diese Grauzone birgt Risiken. Die BaFin formuliert es so: “Immer wieder erfinden Anbieter neue Investitionsmöglichkeiten Nicht alle Angebote aus dem Grauen Kapitalmarkt sind per se unseriös. Anleger sollten sich aber bewusst sein, dass es besondere Risiken geben kann.”​ .

Im konkreten Fall Gigant Group sind besondere Risiken z.B.: Werthaltigkeit der Immobilie ungewissZahlungskraft des Mietgarantie-Gebers unbekannt (wer steckt hinter der Garantie, und was passiert bei dessen Insolvenz?), fehlende unabhängige Kontrolle der Versprechungenkeine Absicherung durch Einlagensicherung oder ähnliches (weil kein Bankprodukt).

Ein weiteres rechtliches Thema: Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften

Viele dieser Verträge werden in sogenannten Haustürsituationen angebahnt (Berater kommt nach Hause oder ins Büro des Kunden). Früher konnten Käufer unter Berufung auf das Haustürwiderrufsgesetz Jahre später noch widerrufen. Heute ist das im BGB geregelt (Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen und verbundenen Geschäften).

Ob Gigant Group-Kunden ein Widerrufsrecht haben, hängt von den Umständen ab – häufig wurden die Immobilienkaufverträge jedoch so gestaltet, dass ein Widerruf ausgeschlossen ist (z.B. separater Notartermin ohne gleichzeitigen Darlehensvertrag als „verbundenes Geschäft“).

Das geht ins Detail des Vertragsrechts, zeigt aber: Anleger sollten genau prüfen, welche Rechte sie haben und was passiert, wenn sie es sich anders überlegen.

Warum sind wichtige Dokumente bei der Gigant Group so schwer zu finden?

Diese kritische Frage stellt sich im Kontext der Regulierung erneut. Ein Prospekt oder detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung wäre so ein wichtiges Dokument – fehlt aber.

Auch die Vertragsbedingungen der Mietgarantie oder Nebenkostenübernahme sind nicht öffentlich einsehbar. Vermutlich erhält der Kunde all das erst kurz vor Abschluss, oft in einem Wust von Verträgen beim Notartermin.

Das hat Methode:

Je weniger Zeit zum Prüfen, desto geringer die Chance, dass dem Anleger Ungereimtheiten auffallen.

Ein Anwalt stellt fest“Prospekte mit ausführlichen wirtschaftlichen Angaben” sind bei solchen Direktverkäufen unüblich – würde man darauf bestehen, würde es viele Verkäufe verhindern.

Genau deshalb werden detaillierte Zahlen oft nur mündlich oder werblich präsentiert, nicht jedoch in offiziellen Dokumenten, wo Falschangaben haftungsrelevant wären.

Fazit: Seriöses Investment der Gigant Group oder gut inszenierte Verkaufsmasche?

Die Analyse legt nahe, dass es sich bei der Gigant Group Deutschland um ein hochgradig verkaufsorientiertes Geschäftsmodell handelt, das bekannte Muster der Vergangenheit aufgreift.

Auf der Habenseite stehen eine scheinbar bequeme All-in-One-Lösung, steuerliche Vorteile und das Versprechen von Sicherheit.

Auf der Sollseite sehen wir Intransparenz, potenziell überteuerte Immobilien und ein System, bei dem vor allem der Vermittler verdient.

Ist das Modell seriös? – Formal bewegt sich die Gigant Group im legalen Rahmen:

Immobilienkauf ist legitim, Kredite dafür sind üblich, und die angebotenen Leistungen (Versicherungen, Beratung) sind an sich nichts Illegales. AberSeriosität bemisst sich auch an der Ehrlichkeit und Fairness gegenüber dem Kunden.

Hier darf man Zweifel anmelden. Die Inszenierung – vom größten Vertrieb bis zur Mietgarantie – erzeugt beim Kunden das Gefühl maximaler Sicherheit, während real das volle Marktrisiko beim Käufer verbleibt (nach Ablauf der Garantien jedenfalls).

Die Geschichte der Schrottimmobilien zeigt, dass solche Konstrukte oft nur so lange funktionieren, wie neue Kunden nachströmen und die äußeren Bedingungen (Immobilienpreise, Zinsen) günstig sind.

Kippt der Markt oder bleiben Garantiezahlungen aus, steht der Anleger allein da – dann wird sich zeigen, ob die versprochenen Gewinne Substanz hatten.

Ein professioneller Finanzjournalist würde das Modell als kritisch einstufen und weitere Recherchen anstellen: Etwa Stichproben von tatsächlich verkauften Wohnungen, Gutachten zu deren Marktwert, Interviews mit ehemaligen Kunden, etc.

Ein Anlegeranwalt wiederum würde die gegebenen Unterlagen akribisch prüfen und vermutlich einige Angriffspunkte finden – seien es fehlende Risikoaufklärungen, fragwürdige Berechnungsannahmen oder verschwiegene Provisionsflüsse.

Bereits jetzt kann man konstatieren: Wichtige Fragen bleiben von der Gigant Group unbeantwortet

  • Woraus genau finanziert die Gigant Group die Mietgarantie?
  • Wer garantiert diese – die Einzelfirma Schopf persönlich, eine Versicherung, ein Partnerunternehmen?
  • Was passiert, wenn z.B. nach 5 Jahren die versprochene Anschlussvermietung nicht klappt?

Solche Punkte gehören in ein vollständiges Bild, fehlen aber in der Werbung.

Die Gigant Group mag keinen direkten Betrug begehen, doch das Informationsungleichgewicht zwischen Anbieter und Kunde ist eklatant zu dessen Lasten.

Der Kunde muss dem Anbieter glauben, dass alles schon passt – eine Vertrauenssache, die in der Finanzwelt immer riskant ist. Behörden und Gerichte haben in der Vergangenheit oft erst ex post einschreiten können, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen war.

Daher lautet der Rat an Anleger: äußerste Vorsicht!

Man sollte jede Rendite- und Sicherheitszusage schriftlich einfordern und von unabhängiger Stelle prüfen lassen. Man sollte sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

Und vor allem: Alternativen vergleichen. Eine gleich teure Eigentumswohnung, selbst ausgesucht auf Immoscout24 und finanziert über die Hausbank, könnte am Ende die deutlich bessere Kontrolle und Rendite bieten – ohne dass Dritte mitverdienen.

Zum Schluss sei betont: 

Wer profitiert am meisten vom Modell Gigant Group?

Nach kritischer Abwägung spricht vieles dafür, dass es nicht primär der Anleger ist. Die größten Profiteure sind die Initiatoren und deren Vertriebspartner, die an jedem Verkauf verdienen.

Die Gigant Group hat ein perfekt zugeschnittenes Narrativ geschaffen, um sicherheitsorientierte Durchschnittsverdiener ins Immobilieninvestment zu locken – mit Buzzwords wie Sicherheit, Steuerersparnis, Zukunftsvorsorge. Doch ob diese Versprechen nachhaltig eingelöst werden, bleibt zweifelhaft.

Im schlimmsten Fall steht der Käufer in einigen Jahren mit einer überteuerten Immobilie und hohen Schulden da – ein Schicksal, das in Deutschland bereits Zehntausende getroffen hat, wie die Schrottimmobilien-Prozesse belegen​.

Es bleibt zu hoffen, dass heute, informiert durch solche Analysen, Anleger kritischer nachfragen und sich im Zweifel beraten lassen, bevor sie sich binden.

Denn eines hat die Erfahrung gelehrt: Nicht alle glänzenden Investmentangebote halten, was sie versprechen – und am Ende zählt der tatsächliche Wert der Anlage, nicht die schöne Inszenierung.

Quellen:

Die Analyse basiert auf Informationen der Gigant Group-Website, Creditreform, einschlägigen Urteilen und Berichten zu Schrottimmobilien von Wikipedia ​​sowie Hinweisen der Finanzaufsicht Bafin zum grauen Kapitalmarkt. Jede Aussage wurde mit belegten Quellen untermauert, um einen fundierten und nachvollziehbaren Faktencheck zu gewährleisten. 

Hinweise:

Dieser Beitrag ist ein KI-unterstützter Scoredex-Faktencheck. Er basiert auf einer unabhängigen, journalistisch ausgearbeiteten und rechtlich überprüften Internetrecherche unter Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Unterstützt durch algorithmische Analyseverfahren werden Fakten strukturiert aufbereitet – ohne subjektive Meinung oder abschließende Bewertung. Ziel ist eine sachliche Einordnung auf Basis dokumentierter Informationen.

Falls Sie mit bestimmten Aspekten unseres Faktenchecks nicht einverstanden sind oder berechtigte Korrekturwünsche haben, laden wir Sie ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden Ihr Anliegen umgehend und ohne Kosten prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen.

Dieser Faktencheck basiert auf einer KI unterstützten journalistischen Internetrecherche und stellt keine offizielle Scoredex-Seriositätsbewertung dar. Ein Scoredex-Seriositätsbewertung ist ein neutraler, Algorithmus gestützter Analyseprozess, der sowohl auf- als auch abwerten kann.

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