18 Jun 2024

Jahresfehlbetrag in der Bilanz – Das Wichtigste in Kürze:

 


    • Ein Fehlbetrag beim Eigenkapital in der Bilanz eines Unternehmens ist nie erfreulich. Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind, müssen meist ihre Bilanz im Bundesanzeiger offenlegen. Diese Bilanzen lesen Geschäftspartner und solche, die es vielleicht geworden wären.

    • Ein Jahresfehlbetrag in der Bilanz hinterlässt bei Geschäftspartnern einen gewissen Beigeschmack und wirft Fragen auf. Die Bilanz ist das zentrale Instrument der Rechnungslegung und dient der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Sie wird in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigen- und Fremdkapital) aufgeteilt.

    • Der wichtigste Bestandteil der Bilanz ist das Jahresergebnis, welches den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens innerhalb des bilanzierten Geschäftsjahres widerspiegelt. Dabei kann es sich entweder um einen Jahresüberschuss oder um einen Jahresfehlbetrag handeln.

 

Wie entsteht ein Jahresfehlbetrag?

Ein Jahresfehlbetrag entsteht, wenn die Aufwendungen eines Unternehmens die Erträge innerhalb eines Geschäftsjahres übersteigen.

Das bedeutet, dass das Unternehmen einen Verlust „erwirtschaftet“ hat.

 

Die Ursachen für einen Jahresfehlbetrag können vielfältig sein:

 

  • Rückgang der Umsatzerlöse: Geringere Verkaufszahlen oder Preissenkungen können zu niedrigeren Umsatzerlösen führen.

 

  • Erhöhte Betriebskosten: Steigende Kosten, z. B. für Rohstoffe, Personal oder Energie, können die Aufwendungen erhöhen.

 

  • Abschreibungen: Höhere Abschreibungen, z. B. auf Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte, können die Kosten erhöhen.

 

  • Einmalige Sondereffekte: Einmalige Verluste, wie z. B. außerordentliche Aufwendungen oder Wertberichtigungen, können das Jahresergebnis negativ beeinflussen.

Bilanzielle Behandlung des Jahresfehlbetrags

In der Bilanz wird ein Jahresfehlbetrag im Eigenkapital ausgewiesen, da er das Reinvermögen des Unternehmens mindert. Die genaue Darstellung hängt von der Rechtsform und den speziellen Rechnungslegungsvorschriften ab.

In der Regel erfolgt die Behandlung von Jahresfehlbeträgen wie folgt:

 

  • Aktiengesellschaften (AG): Der Jahresfehlbetrag wird zunächst mit vorhandenen Gewinnrücklagen verrechnet. Reicht dies nicht aus, wird der verbleibende Fehlbetrag als Bilanzverlust in der Position „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen.

 

  • GmbH: Ähnlich wie bei der AG wird der Jahresfehlbetrag zunächst mit Gewinnrücklagen verrechnet. Ein verbleibender Fehlbetrag wird als „Bilanzverlust“ ausgewiesen.

Ein Beispiel für die bilanzielle Darstellung eines Jahresfehlbetrages bei einer AG:

Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 100.000 €
Kapitalrücklage 20.000 €
Gewinnrücklagen 30.000 €
Bilanzverlust      -10.000 €
Summe Eigenkapital 140.000 €

Welche Unternehmen müssen eine Bilanz erstellen?

In Deutschland sind verschiedene Unternehmen gemäß §§ 238 bis 241 HGB zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet. Die Pflicht zur Bilanzierung hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab.

Bilanzierungspflichtig sind:

Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften

 

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG): Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich immer zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet, unabhängig von ihrer Größe.

 

  • Personengesellschaften (OHG, KG…), wenn keine natürliche Person voll haftet. Diese Gesellschaften sind ebenfalls zur Bilanzierung verpflichtet.

 

Einzelkaufleute

Einzelkaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind und deren Umsatzerlöse mehr als 800.000 Euro und deren Jahresüberschuss mehr als 80.000 Euro betragen, müssen eine Bilanz erstellen. Sie können gemäß § 241a HGB unter bestimmten Bedingungen von der Bilanzierungspflicht befreit werden.

Genossenschaften und eingetragene Vereine

Diese Organisationen sind ebenfalls verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen, wenn sie im Handelsregister oder im Genossenschaftsregister eingetragen sind.

Freiberufler und Kleingewerbetreibende

Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sind in der Regel nicht verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Sie können Ihren Gewinn durch eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.

Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der Jung, DMS & Cie. AG / Bildrechte: Jung, DMS & Cie.
Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der Jung, DMS & Cie. AG / Bildrechte: Jung, DMS & Cie.

Expertenmeinung zum Thema „Jahresfehlbetrag in der Bilanz“ von Dr. Sebastian Grabmaier

„Ein Jahresfehlbetrag in der Bilanz ist für jedes Unternehmen ein schlechtes Omen. Es bedeutet, dass die Ausgaben die Einnahmen überstiegen haben, man hat schlecht gewirtschaftet. So ein Verlust kann durch verschiedene Faktoren entstanden sein. Sei es durch unerwartet hohe Rohstoffpreise, Marktveränderungen oder Investitionen, die sich noch nicht ausgezahlt haben.

Wichtig ist an der Stelle, dass man als Unternehmer nicht nur die Ursachen genau analysiert, sondern auch schnell und entschlossen auf einen Jahresfehlbetrag reagiert.

Die Antwort auf einen Fehlbetrag in der Bilanz muss nicht immer Massenentlassung heißen. Das ist der falsche Weg. Damit verliert ein Unternehmen oft wertvolle Fachkräfte, die nie wieder kommen. Gescheiter sind andere kostensenkende Maßnahmen oder die Erschließung neuer Geschäftsfelder, um das Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen.

Manchmal geht es leider nicht ohne Kündigungen, doch das ist für mich die ultima ratio. Es ist einfach gekündigt. Doch es gibt meistens andere, soziale Wege, um Kosten zu einzusparen.“

Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der Jung, DMS & Cie. AG

Auswirkungen eines Jahresfehlbetrags

Ein Jahresfehlbetrag hat vielfältige Auswirkungen auf ein Unternehmen:

 

  • Finanzielle Stabilität: Ein anhaltender Jahresfehlbetrag kann die finanzielle Stabilität eines Unternehmens gefährden und zu Liquiditätsproblemen führen.

 

  • Eigenkapitalquote: Ein Jahresfehlbetrag verringert das Eigenkapital, was die Eigenkapitalquote senken und die Bonität des Unternehmens verschlechtern kann.

 

  • Unternehmensbewertung: Investoren und Kreditgeber könnten das Unternehmen als weniger attraktiv einstufen, was die Kapitalbeschaffung erschwert.

 

  • Rechtliche Folgen: Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit können die Folge massiver Liquiditätsprobleme werden. Ist das Unternehmen zahlungsunfähig, muss Insolvenz angemeldet werden.

Maßnahmen zur Vermeidung eines Jahresfehlbetrags

Um Jahresfehlbeträge zu vermeiden oder zu verringern, sollten Unternehmer zu präventiven Maßnahmen greifen:

 

  • Kostenmanagement: Effizientes Kostenmanagement durch Reduktion von Betriebskosten und Optimierung von Prozessen.

 

  • Umsatzsteigerung: Maßnahmen zur Umsatzsteigerung wie Marketingstrategien, Produktdiversifikation und Erschließung neuer Märkte.

 

  • Finanzplanung: Eine sorgfältige Finanzplanung und Liquiditätssteuerung zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit.

 

  • Risikomanagement: Implementierung eines effektiven Risikomanagements zur frühzeitigen Erkennung und Steuerung von Risiken.

Fazit

Der Jahresfehlbetrag ist in der Bilanzanalyse ist nicht immer ein Grund zur Sorge. Hat ein Unternehmen in einer Geschäftsperiode, z. B. durch Investitionen höhere Aufwendungen, kann die Bilanz einmalig einen Jahresfehlbetrag ausweisen. Da solche Investitionen in aller Regel mittel- und langfristig geplant werden, muss man einem solchen „Minus“ keine weitere Bedeutung beimessen, wenn die tendenzielle Entwicklung des Unternehmens ansonsten positiv verläuft.

Hat ein Unternehmen mehrere Jahre hintereinander Jahresfehlbeträge zu verzeichnen, dann sind die Liquidität und der Fortbestand des Unternehmens in Gefahr.

Eine grundlegende Analyse der Ursachen und die schnelle Ergreifung geeigneter Gegenmaßnahmen sind dann unbedingt angezeigt, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten und langfristig den Unternehmenserhalt zu sichern. Unternehmen sollten kontinuierlich Ihre finanzielle Lage überwachen und flexibel auf Veränderungen reagieren, um Jahresfehlbeträge zu vermeiden.

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