08 Apr. 2025

Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleister – In den letzten Jahren haben sich die regulatorischen Anforderungen an Finanzdienstleister in Bezug auf Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich verschärft. Diese Entwicklungen zielen darauf ab, Transparenz zu erhöhen, Risiken zu minimieren und das Vertrauen in den Finanzsektor zu stärken.

◆ Der kurze Überblick:

► Weniger Bürokratie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
► Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
► deutliche Reduzierung der Berichtspflichten für Unternehmen

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Erweiterte Sorgfaltspflichten zur Geldwäscheprävention

Finanzdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu implementieren. Gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) umfassen diese Sorgfaltspflichten die Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität, die kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen sowie die Meldung verdächtiger Transaktionen an die zuständigen Behörden. Bei erhöhtem Risiko, beispielsweise bei politisch exponierten Personen, sind verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Von der CSR-Richtlinie zur CSRD

Die Europäische Union hat mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert. Diese Richtlinie ersetzt die bisherige CSR-Richtlinie und verpflichtet eine größere Anzahl von Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken offenzulegen. Ziel ist es, Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichwertig zu behandeln, um ein vollständiges Bild der Unternehmensleistung zu vermitteln.

Auswirkungen auf Finanzdienstleister

Für Finanzdienstleister bedeutet dies, dass sie nicht nur ihre internen Prozesse anpassen müssen, sondern auch die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Produkte und Dienstleistungen transparent darstellen sollten. Die Einhaltung dieser erweiterten Berichtspflichten erfordert eine sorgfältige Datenerhebung und -analyse, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Umsetzung dieser Sorgfalts- und Berichtspflichten stellt Finanzdienstleister vor Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf den administrativen Aufwand und die Integration neuer Prozesse. Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, das Vertrauen der Kunden zu stärken und sich als verantwortungsbewusste Akteure im Markt zu positionieren.

Insgesamt spiegeln diese Entwicklungen einen globalen Trend wider, der auf mehr Transparenz, Verantwortung und Nachhaltigkeit im Finanzsektor abzielt.

Berichtspflichten reduzieren: Erleichterung für Unternehmen und Finanzdienstleister

Die Europäische Kommission plant eine deutliche Reduzierung der Berichtspflichten für Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und die Bürokratie zu entschlacken. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sollen von den neuen Regelungen profitieren. Auch Finanzdienstleister können sich auf Erleichterungen bei der Lieferkettenrichtlinie einstellen. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Gesetzgebungspakets, das Ende Februar vorgestellt wurde.

Mit dem sogenannten Omnibus-Gesetzgebungspaket verfolgt die EU-Kommission das Ziel, regulatorische Hürden zu reduzieren und den administrativen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Hintergrund ist die wachsende Kritik aus Wirtschaftskreisen, wonach europäische Unternehmen im internationalen Vergleich – insbesondere mit den USA und China – durch zu viele Bürokratieauflagen ausgebremst werden. Die Initiative geht auf Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zurück, die angekündigt hatte, die Berichtspflichten in der EU um 25 % zu reduzieren.

Werner Biberacher - Finanzinvest Consulting (Business-Leaders)

Das Team von Finanzinvesst Consulting besteht aus erfahrenen Spezialisten, die eng mit einem Netzwerk von Bankpartnern und Vermittlern zusammenarbeiten. Die Philosophie der Finanzinvest Consulting GmbH basiert auf einer risikoarmen, transparenten und kundenorientierten Anlagestrategie, die auf langfristige Stabilität und attraktive Renditen abzielt.

Versicherungswirtschaft begrüßt die Reform

Besonders aus der Versicherungsbranche kommt positive Resonanz. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht in der geplanten Reform einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen betont: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

Besonders die geplante Befreiung von KMU von den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird als großer Fortschritt gesehen. Zusätzlich sollen sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards entfallen, was für Unternehmen eine erhebliche Erleichterung bedeutet. Dies soll verhindern, dass insbesondere kleinere Betriebe durch komplexe Berichtspflichten überfordert werden.

Weniger Bürokratie in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Reduzierung der zu berichtenden Daten. Damit soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter und praxisnaher gestaltet werden. Unternehmen sollen sich künftig auf wesentliche Aspekte konzentrieren, anstatt umfangreiche und oft wenig zielführende Berichte erstellen zu müssen. Asmussen fordert die EU-Kommission auf, rasch konkrete Vorschläge vorzulegen, um Unternehmen spürbar zu entlasten.

Finanzdienstleister profitieren von Lockerungen bei der Lieferkettenrichtlinie

Neben der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst das Gesetzespaket auch Anpassungen an der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Ursprünglich war eine Revision für das Jahr 2026 vorgesehen, bei der weitere Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleister hätten geprüft werden sollen. Diese Prüfung entfällt nun, was aus Sicht der Versicherer eine sinnvolle Entlastung darstellt.

Die geplanten Maßnahmen der EU-Kommission könnten Unternehmen in Europa spürbar entlasten und den Bürokratieaufwand senken. Besonders KMU und Finanzdienstleister profitieren von den Lockerungen. Nun liegt es am EU-Rat und dem Europäischen Parlament, die Pläne in die Praxis umzusetzen und die europäische Wirtschaft langfristig wettbewerbsfähiger zu machen.