- Bilanz (und ggf. Lagebericht)
- GuV (Gewinn- und Verlustrechnung)
- Unterlagen aus QM (Betriebliches Qualitätsmanagement)
- Steuerunterlagen
Kosten der Unternehmensbewertung
Die Kosten der Unternehmensbewertung durch externe Unternehmen können in Deutschland stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe und Komplexität des Unternehmens, die gewählte Bewertungsmethode, der Umfang der Bewertung und der beauftragte Dienstleister.
Übersicht über die potenziellen Kosten der Unternehmensbewertung
Kostenfaktor
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Beschreibung | Typische Kosten (EUR) |
Unternehmensgröße und -komplexität |
Größere und komplexere Unternehmen erfordern mehr Aufwand bei der Datenerhebung und Analyse.
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Kleinunternehmen: 5.000 – 15.000 EUR
Mittelständische Unternehmen: 15.000 – 50.000 EUR
Große Unternehmen: 50.000 – 200.000 EUR+ |
Bewertungsmethode
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Verschiedene Methoden (DCF, Multiplikatoren, Substanzwert) haben unterschiedliche Anforderungen und Komplexitäten. | Abhängig von der Methode und ihrem Aufwand |
Datenverfügbarkeit und -qualität
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Gut aufbereitete und zugängliche Daten können den Aufwand reduzieren. | Varianz je nach Datenlage |
Branche und Spezialisierung
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Branchen mit spezifischen Bewertungsanforderungen können höhere Kosten verursachen. | Branchenspezifische Expertise erforderlich |
Berater oder Dienstleister
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Die Wahl des Beraters (Wirtschaftsprüfer, Investmentbank, spezialisierte Beratungsfirma) beeinflusst die Kosten. | Große Beratungsfirmen: Höhere Kosten
Kleinere Beratungsfirmen: Niedrigere Kosten |
Zweck der Bewertung
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Bewertungen für rechtliche Auseinandersetzungen oder Steuerzwecke können detailliertere Analysen erfordern. | Je nach Zweck variabel |
Zusätzliche Dienstleistungen
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Inklusive detaillierter Gutachten, Präsentationen oder Verhandlungen mit Dritten. | Zusatzkosten für spezifische Leistungen |
Kostenaufstellung nach Methoden
Bewertungsmethode |
Typische Kosten
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Ertragswertverfahren (DCF)
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10.000 – 100.000 EUR+ (abhängig von Unternehmensgröße und Komplexität) |
Vergleichswertverfahren (Multiplikatoren)
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5.000 – 50.000 EUR (abhängig von Vergleichsunternehmen und Datenverfügbarkeit) |
Substanzwertverfahren
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5.000 – 30.000 EUR (abhängig von der Anzahl und Art der Vermögenswerte) |
Liquidationswertverfahren
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5.000 – 20.000 EUR (abhängig von der Anzahl und Art der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) |
Realoptionsmethode
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20.000 – 150.000 EUR+ (aufgrund der Komplexität und Modellierung) |
Wer darf Unternehmensbewertungen durchführen?
In Deutschland dürfen Unternehmensbewertungen von verschiedenen Fachleuten durchgeführt werden, die über die entsprechende Qualifikation und Erfahrung verfügen. Hier sind die wichtigsten Gruppen und Einzelpersonen, die berechtigt sind, Unternehmensbewertungen durchzuführen:
1. Wirtschaftsprüfer
- Qualifikation: Wirtschaftsprüfer haben eine umfassende Ausbildung in Rechnungslegung und Finanzanalyse. Sie sind durch ihre berufliche Erfahrung und regulatorische Zulassungen gut qualifiziert, um Unternehmensbewertungen durchzuführen.
- Berufsorganisationen: Viele Wirtschaftsprüfer sind Mitglieder in Berufsorganisationen wie der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) oder dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW).
2. Steuerberater
- Qualifikation: Steuerberater verfügen über tiefgehende Kenntnisse im Steuerrecht und in der Unternehmensbewertung, insbesondere wenn diese für steuerliche Zwecke erforderlich ist.
- Berufsorganisationen: Sie sind oft Mitglieder der Steuerberaterkammer und haben eine umfassende Ausbildung und Prüfung absolviert.
3. Unternehmensberater
- Qualifikation: Unternehmensberater, insbesondere solche, die sich auf M&A (Mergers & Acquisitions) spezialisiert haben, können ebenfalls Unternehmensbewertungen durchführen. Ihre Expertise liegt oft in der strategischen Analyse und der Durchführung von Transaktionen.
- Berufsorganisationen: Viele Unternehmensberater sind in Berufsverbänden wie dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) organisiert.
4. Investmentbanken und Corporate Finance-Berater
- Qualifikation: Diese Fachleute haben umfangreiche Erfahrung in der Bewertung von Unternehmen, insbesondere im Kontext von Kapitalmarkttransaktionen, Fusionen und Übernahmen.
- Erfahrung: Sie bringen fundierte Marktkenntnisse und technische Fähigkeiten in der Finanzmodellierung mit.
5. Sachverständige und Gutachter
- Qualifikation: Vereidigte Sachverständige und Gutachter haben oft spezialisierte Kenntnisse und sind offiziell zertifiziert, um Unternehmensbewertungen durchzuführen.
- Zertifizierungen: Es gibt verschiedene Zertifizierungen und Qualifikationen, z.B. nach DIN EN ISO/IEC 17024.
6. Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht
- Qualifikation: Einige Rechtsanwälte, die sich auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht spezialisiert haben, können ebenfalls qualifiziert sein, Unternehmensbewertungen durchzuführen, insbesondere wenn diese für rechtliche Auseinandersetzungen oder Vertragsverhandlungen benötigt werden.
Zertifizierungen und Standards:
- IDW S1: Der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) ist in Deutschland ein weit verbreiteter und anerkannter Standard für Unternehmensbewertungen.
- CFA (Chartered Financial Analyst): Fachleute mit einem CFA-Abschluss haben eine umfassende Ausbildung in Finanzanalyse und Unternehmensbewertung.
- CVA (Certified Valuation Analyst): Eine weitere anerkannte Zertifizierung im Bereich der Unternehmensbewertung.
Ablauf der Unternehmensbewertung
1. Auftragsklärung
- Zielsetzung: Klärung des Zwecks der Bewertung (z.B. Verkauf, Finanzierung, steuerliche Zwecke).
- Rahmenbedingungen: Festlegung der Bewertungsparameter und des Zeitrahmens.
2. Informationssammlung
- Finanzdaten: Sammeln von Jahresabschlüssen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen und Cashflow-Statements.
- Geschäftsberichte: Analyse von Geschäftsberichten, Management-Kommentaren und Marktanalysen.
- Operative Daten: Erhebung von Informationen über Geschäftstätigkeit, Marktposition, Wettbewerbsumfeld und strategische Pläne.
3. Analyse
- Finanzanalyse: Analyse der historischen Finanzdaten, um die finanzielle Gesundheit und Leistung des Unternehmens zu beurteilen.
- SWOT-Analyse: Bewertung der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens.
- Marktanalyse: Untersuchung des relevanten Marktes und der Wettbewerbslandschaft.
4. Auswahl der Bewertungsmethode
- Ertragswertverfahren (DCF): Abzinsung zukünftiger Cashflows.
- Vergleichswertverfahren (Multiplikatoren): Vergleich mit ähnlichen Unternehmen.
- Substanzwertverfahren: Bewertung der materiellen und immateriellen Vermögenswerte.
- Liquidationswertverfahren: Wert bei sofortiger Liquidation.
- Realoptionsmethode: Berücksichtigung strategischer Optionen.
5. Durchführung der Bewertung
- Prognose der Cashflows: Erstellen von Finanzprognosen auf Basis historischer Daten und Zukunftserwartungen.
- Berechnung des Diskontierungssatzes: Bestimmung eines geeigneten Zinssatzes für die Abzinsung der Cashflows.
- Anwendung der Bewertungsmethoden: Durchführung der Bewertung nach der gewählten Methode.
6. Bewertungsergebnis
- Berechnung des Unternehmenswerts: Ermittlung des fairen Marktwerts des Unternehmens.
- Berichterstellung: Erstellung eines detaillierten Bewertungsberichts mit allen Annahmen, Methoden und Ergebnissen.
7. Präsentation und Diskussion
- Vorstellung der Ergebnisse: Präsentation der Bewertungsergebnisse gegenüber den Auftraggebern.
- Diskussion und Feedback: Diskussion der Ergebnisse, Annahmen und möglicher Anpassungen.
8. Abschluss
- Finalisierung des Berichts: Integration von Feedback und Abschluss des Bewertungsberichts.
- Dokumentation: Bereitstellung aller relevanten Dokumente und Unterlagen.
Wichtige Überlegungen:
- Transparenz: Alle Annahmen und Methoden sollten klar und nachvollziehbar dargestellt werden.
- Unabhängigkeit: Die Bewertung sollte unabhängig und objektiv durchgeführt werden.
- Relevanz: Die gewählten Methoden und Annahmen sollten den spezifischen Umständen und dem Zweck der Bewertung entsprechen.
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