12 Mrz 2024

Eine Unternehmensgründung lässt sich ganz einfach in 10 Schritte unterteilen. Obwohl im Jahr 2022 über 550.000 neue Unternehmen in Deutschland gegründet wurden, ist die Zahl insgesamt seit Anfang der 2000er rückläufig. Dazu kommt, dass nicht alle Neugründungen erfolgreich sind und Existenzen aufgegeben werden. Zu einer erfolgreichen Unternehmensgründung gehört eine gute Planung, für die hier 10 Schritte zur eigenen Firma als Orientierung aufgezählt werden.

Unternehmensgründung in Deutschland

Die deutsche Förderbank „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) erstellt jedes Jahr den KfW-Gründungsmonitor. Gründer von Unternehmen können anhand der Berichtszahlen das Umfeld abschätzen, da die Aktivitäten einzelner Bereiche aufgeführt wird und wie viele Exitenzen aufgegeben werden.

Im Jahr 2022 wurden mehr jüngere Gründer und mehr Gründerinnen als im Vorjahr erfasst, während sich der Bericht KfW-Gründungsmonitor 2023 mit dem Fachkräftemangel und Nachwirkungen der Corona-Pandemie beschäftigt. Die Anzahl der Unternehmensgründungen steigen nach der Corona-Pandemie wieder an, was für Neugründer auch mehr Konkurrenz bedeutet. Der KfW-Gründungsmonitor führt als Faustregel an, dass nach 3 Jahren etwa ein Drittel (33 %) die Existenz wieder aufgegeben hat, während nach 60 Monaten (5 Jahre) noch 60 % aktiv sind. Der Unterschied nach 3 und 5 Jahren sind also nur wenige Prozentpunkte. Wer die ersten 3 Jahre mit seinem neuen Unternehmen meistert, ist auf einem guten Weg.

Unternehmensgründung in 10 Schritten

Die Schritte in die Selbständigkeit und Unternehmensgründung ist für viele ein Traum von mehr Freiheit und mehr Freude bei der Umsetzung der eigenen Ideen. Die Euphorie kann eine gute Planung schnell über den Haufen werfen und die neue Existenz wieder zerstören. Gerade zu Beginn sollte man sich etwas Zeit für die Unternehmensgründung nehmen, um später nicht auf versteckten Kosten sitzen zu bleiben oder an rechtlichen Problemen zu scheitern.

 

  1. Planung der Geschäftsidee
  2. Haupt- oder Nebenerwerb?
  3. Rechtsform des Unternehmens
  4. Rechtliche Fragen – Genehmigungen, Markenrechte, Datenschutz, Patente
  5. Finanzierung, Bilanz und Cashflow
  6. Standort
  7. Marketingstrategie
  8. Persönliche und betriebliche Absicherung
  9. Geschäftskonto eröffnen
  10. Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Handelsregister

 

1. Planung der Geschäftsidee – Unternehmensgründung

 

  • Geschäftsidee ausarbeiten
  • Nachfrage schätzen und Umsatzprognose
  • Bereiche für zukünftige Mitarbeiter
  • Planung der Geschäftsidee regelmäßig prüfen und Fehler suchen
  • Zusammenfassung für Banken, Investoren und potenziellen Vermietern

 

Die Planung einer Geschäftsidee sollte jeder Unternehmer einmal zu Papier bringen. Für eine erfolgreiche Unternehmensgründung sollte man sich etwas Zeit nehmen und weitere Details ausarbeiten. Ein schriftlicher Geschäftsplan hilft den Inhabern, Trends und Hindernisse zu erkennen, den Zielmarkt zu definieren und später auch Umsatzprognosen zu erstellen. Zu der Planung gehört auch eine Einschätzung der eigenen Fähigkeiten. Sobald man die Möglichkeit dazu hat, sollte man sich auf seine Stärken konzentrieren und für seine Schwächen Mitarbeiter einstellen oder Kleinigkeiten an Externe auslagern.

Unter den Deutschen Start-Ups sind unrealistische Umsatzprognosen und ein falsches Team in den Top 4 Gründen für das Scheitern eines Unternehmens. Der häufigste Grund ist eine fehlende Nachfrage nach dem Produkt, gleich nach zu wenig Kapital zur Umsetzung. Erfolgreiche Unternehmen punkten entweder mit einem guten Produkt oder verstehen es, eine Nachfrage durch ein geschicktes Marketing zu generieren.

Das Dokumentieren Ihres Plans ist Teil eines Planungsprozesses. Ein Schritt in diesem Prozess ist das Durchdenken verschiedener Szenarien sowie möglicher Herausforderungen und deren Bewältigung. Wenn Sie regelmäßig zu diesem Planungsprozess zurückkehren und Ihren Plan entsprechend überarbeiten, erhalten Sie einen besseren Überblick über die sich entwickelnden Bedrohungen und Chancen, sodass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen können. Sie sollte zu Beginn alle paar Monate zu ihrem alten Plan zurückkehren und einsehen, wo Sie Fehler in der Planung der Geschäftsidee gemacht haben, um diese in der Zukunft zu vermeiden.

Abschließend können Sie eine gestraffte Version Ihrer geplanten Geschäftsidee – eine Zusammenfassung – verwenden, um Bankern, potenziellen Vermietern oder interessierten Investoren ein seriöses Angebot vorzulegen.

2. Haupt- oder Nebenerwerb?

  • Auswirkungen auf Versicherung, Steuern und Sozialabgaben

  • Haupterwerb – primäre Einkommensquelle und benötigt die meiste Zeit

  • Nebenerwerb kann Zustimmung des Arbeitgebers erfordern

Der 2. Schritt der Unternehmensgründung ist die persönliche Arbeitssituation. Ob es sich bei dem neu gegründeten Unternehmen um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt, hat Auswirkungen auf Fördermittel, Sozialversicherungen (insbesondere Krankenkasse), Arbeitslosengeld und Steuern.

Als Hauptgewerbe wird in Deutschland ein angemeldetes Gewerbe bezeichnet, das generell die folgenden drei Kriterien erfüllt:

  • Arbeitszeit in Selbstständigkeit überwiegt (Richtwert mehr als 20 Std./Woche).

  • Einkommen aus Selbstständigkeit übersteigt Angestelltenverhältnis.

  • Selbstständigkeit hat Mitarbeiter, der mehr als Minijob (geringfügig beschäftigt) ist.

Bei Gleichstand zwischen Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis der genannten Kriterien wird individuell abgewogen.

Als Nebengewerbe wird in Deutschland ein angemeldetes Gewerbe bezeichnet, das nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Gesetzlich ist die Unterscheidung nicht konkret geregelt, aber ist insbesondere für Krankenkassen wichtig. Man sollte seinen Arbeitgeber immer über ein Nebengewerbe informieren und darauf achten, dass kein Interessenskonflikt als Konkurrent zum Arbeitgeber besteht. Dem Gesetz nach darf ein Arbeitgeber ein Nebenerwerb verbieten, wenn gegen diese Vorgaben verstoßen wird:

  • Mehr als 8 Arbeitsstunden pro Tag aus Hauptjob und Nebenjob

  • Ruhezeit von mindestens elf Stunden (Arbeitsgesetz § 5)

  • Kein Ausgleich nach Arbeit an Sonn- und/oder Feiertagen

3. Rechtsform des Unternehmens

Die Wahl der Rechtsformwahl muss direkt zu Anfang erfolgen. Hat man die ersten Schritte der Unternehmensgründung geplant, gibt es im deutschen System die grundsätzliche Wahl zwischen Personen-, Kapital-, Partnergesellschaften oder Einzelunternehmen. Je nach Art der Unternehmensgründung kann auch eine einfache Anmeldung beim Finanzamt zur freiberuflichen Tätigkeit ausreichen und der Gang zum Gewerbeamt ist nicht notwendig. Die erste Frage für die Rechtsform des Unternehmens ist also, ob Sie alleine in die Selbständigkeit gehen oder mit mehreren Personen zusammen oder ein Gewerbe mit besonderer Haftungsbeschränkung, um nicht mit dem privaten Eigenkapital zu haften.

Rechtsformen mit persönlicher Haftung

Einzelunternehmen und Freiberufler können nach dem deutschen Gesetz z.B. Architekten, Ärzte, Journalisten, Anwälte und ähnliche Berufe sein, wenn diese in selbständiger Arbeit ausgeführt werden. Eine vollständige Liste möglicher Berufe findet man im Einkommensteuergesetz (EStG)§ 18 und dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe § 2. In diesen Berufen reicht zur Unternehmensgründung der Weg zum Finanzamt für eine Steuernummer und eine vereinfachte Buchführung in Form von EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Zählt man nach Handelsgesetzbuch (HGB) zu den Kaufleuten, ist man jedoch zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet. Der Nachteil dabei ist, dass man mit seinem gesamtem privaten und geschäftlichen Vermögen haftet.

Die Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR) ist eine weitere beliebte Rechtsform zur Unternehmensgründung in Deutschland. Mindestens zwei oder mehr Freiberufler können sich zu einer GbR als Arbeits- oder Praxisgemeinschaft zusammenschließen. Dafür reicht nach dem Gesetz auch schon eine mündliche Absprache, jedoch ist ein Vertrag immer empfehlenswert. Es dürfen sich auch andere Gewerbetreibende zu einer GbR zusammenschließen, jedoch nicht mit anderen Freiberuflern. Eine GbR muss entweder aus Freiberuflern oder Gewerbetreibenden bestehen und falls die neu gegründete GbR sich mit dem Kauf und Verkauf von Waren beschäftigt, wird die GbR automatisch zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vor dem Gesetz. Ein Startkapital ist nicht erforderlich, aber es besteht weiterhin private Haftung.

Weitere beliebte Rechtsformen für einen Zusammenschluss von Freiberuflern sind die Partnergesellschaft (PartG), Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung (PartG mbH) oder in einigen Branchen ist sogar eine GmbH erlaubt.

Rechtsformen mit beschränkter Haftung

Für eine Unternehmensgründung ohne private/persönliche Haftung wird allgemein ein Startkapital und eine klare Trennung des Kapitals im Unternehmen und dem Privatvermögen benötigt. Die beliebtesten Rechtsformen dafür sind die GmbH, UG, KG und AG. Nach dem Schritt der Unternehmensgründung sind die Rechtsformen mit beschränkter Haftung meistens gewerbe- und körperschaftsteuerpflichtig und müssen dazu eine ordentliche Buchführung beim Finanzamt einreichen.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist, wie der Name vermuten lässt, mit einer beschränkten Haftung für den/die Gründer. Dazu ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 € notwendig und der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Wem ein Stammkapital von 25.000 € für eine GmbH zu viel ist, greift bei der Unternehmensgründung häufig auf die „kleine GmbH“ oder 1-Euro-GmbH, die Unternehmergesellschaft (UG) zurück, da für die Gründung nur ein förmlicher Euro als Stammkapital benötigt wird. Obwohl eine UG im Großen und Ganzen denselben Regeln wie eine GmbH unterliegt, ist es schwieriger einen Kredit zu bekommen, Räume zu mieten usw., da durch das geringere Stammkapital weniger Sicherheiten gegeben sind. Daher haften bei einigen UGs die Gesellschafter freiwillig als Sicherheit für Kredite und ähnliches, bis eigene Rücklagen gebildet sind.

Eine Aktiengesellschaft (AG) benötigt bei der Gründung mindestens 50.000 € Stammkapital und unterliegt ansonsten identischen Anforderungen für Steuern, Haftung und Buchführung wie eine GmbH. Der Vorteil ist, dass Investoren Anteile am Unternehmen in Form von Aktien erhalten können, die nach einer entsprechenden Zulassung der Behörden auch an der Börse gehandelt werden können.

 

4. Rechtliche Fragen – Genehmigungen, Markenrechte, Datenschutz, Patente

Unternehmer denken oft, dass Anwälte nur dann zum Einsatz kommen, wenn etwas schiefgelaufen ist. Jedoch plädieren viele Gründer im Nachhinein dafür, von Anfang an eine solide rechtliche Grundlage mit Anwälten zu schaffen. Dazu gehören die Schaffung einer rechtlichen Struktur, die Erstellung von Vereinbarungen (Betriebs-, Aktionärs- oder Kauf-/Verkaufsvereinbarungen), die regeln, wie das Unternehmen geführt wird, wie die Eigentümer miteinander umgehen und was passiert, wenn jemand arbeitsunfähig wird oder stirbt. Bei einem Zusammenschluss von mehreren Personen zur Unternehmensgründung sollten diese Fragen bereits zu Beginn geklärt sein und in einem Vertrag festgehalten werden.

Wenn Sie beabsichtigen, Kapital von Investoren einzusammeln, stellen Sie sicher, dass Sie über die entsprechenden Unterlagen verfügen, bevor Sie um Investoren werben. Dazu gibt es eine Reihe von Möglichkeiten durch Wandelanleihen, Vorzugsaktien oder vertragliche Absprachen.

Bei der Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen sollte ein Anwalt für geistiges Eigentum für notwendige Schutzmaßnahmen angesprochen werden. Bei geistigem Eigentum (IP) wie Computercode, Methoden, Entwürfen und Formeln helfen Anwälte für geistiges Eigentum dabei, Ihre immateriellen Vermögenswerte zu schützen, indem sie Patente, Marken oder Urheberrechte anmelden und bei Verstößen durchsetzen. Dasselbe gilt für die Nutzung von Patenten und erteilten Genehmigungen.

Ein weiterer Punkt ist in Deutschland und einigen anderen Ländern der Datenschutz von Kundeninformationen. Sobald ein Unternehmen in Kontakt mit Kunden steht, ist Datenschutz meistens ein Thema und sollte gleich zu Beginn geklärt werden, da dies umso teurer wird, je länger man wartet.

5. Finanzierung und Förderung bei Unternehmensgründung

Die Finanzierung stellt bei einer Unternehmensgründung häufig die zentrale Herausforderung dar. Ohne das nötige Startkapital ist es schwierig seinen aktuellen Job aufzugeben oder die nötige Infrastruktur für die eigene Idee aufzubauen. Es gibt eine Reihe von staatlichen Programmen zur Förderung von Unternehmensgründungen. Es gibt besondere Zuschüsse für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit und Zuschüsse, auch von der EU, für andere Zwecke. Dazu sind ebenfalls staatliche Kredite/Bürgschaften zu diesem Zweck vorgesehen, um das Wachstum zu fördern und das Risiko für Einzelpersonen zu reduzieren. Bei einer guten Geschäftsidee kann nach einer guten Planung Kapital aus folgenden Quellen beschafft werden:

  • Eigenkapital: Eigenes Vermögen aus Ersparnissen, Erbe, etc.

  • Fremdkapital: Kredit von Banken oder Instituten.

  • Business Angel – Unternehmensengel: Privatinvestoren mit passendem Know-how und Netzwerk, neben zusätzlichem Kapital.

  • Venture Capital: Risikokapital für Start-ups investieren, meistens gegen Unternehmensanteile.

  • Crowdfunding: Online-Plattformen zur Finanzierung über eine Vielzahl von Menschen.

  • Fördermittel: Staatliche oder regionale Zuschüsse.

  • Wettbewerbe: Preisgelder aus Gründerwettbewerben.

6. Buchhaltung, Steuern und Cashflow

Der Cashflow ist das tatsächlich verfügbare Bargeld auf Bank- oder Anlagekonten, um Rechnungen zu bezahlen. Ein unzureichender Cashflow stellt ein großes Risiko dar, wenn Rechnungen fällig Monat werden. Mit einer guten Buchhaltung ist es zwar möglich einige Jahre lang mit Verlusten zu arbeiten, aber das langfristige Ziel sollten natürlich Gewinne und ein positiver Cashflow sein. Wenn Sie selbst kein Experte für Buchhaltung und Finanzen sind, sollten Sie einen c oder jemanden mit dem nötigen Fachwissen einbeziehen.

Zur Unternehmensgründung ist es zuerst wichtig, alle Gründungskosten und die wichtigsten Ausgaben der ersten Jahre abzuschätzen. Mit den Prognosen zu Einnahmen, Kosten und Gewinne lassen sich eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen und daraus die Steuern und Abgaben errechnen. Typische Ausgaben eines Unternehmens sind:

  • Geschäftsversicherung
  • Kosten für verkaufte Waren (Arbeit, Material, Versand, Lieferung)
  • Verkaufsprovisionen
  • Werbung und Marketing
  • Lizenzen und Genehmigungen
  • Miete und Nebenkosten
  • Verpflegung

 

Erstellen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung mit einer wöchentlichen Übersicht über die Ausgaben der nächsten 12 Wochen. Das Finanzamt möchte in der Regel ebenfalls eine Umsatzsteuervoranmeldung für die nächsten 3 Monate (vierteljährlich), genauso wie die Krankenversicherung eine Schätzung für die monatlichen Abschläge möchte. Der genaue Zeitraum unterscheidet sich nach Umsatz. Bei mehr als 7.500 Euro Umsatz pro Monat erfolgt die Umsatzsteuererklärung monatlich, bei weniger als 7.500 Euro quartalsweise und als Kleinunternehmer (< 22.000 € pro Jahr) reicht ein jährlicher Nachweis über den Umsatz.

6. Standort

Der Standort kann für einige Unternehmen entscheidend sein, um Laufkundschaft zu erhalten und wiederum irrelevant für andere Unternehmen. Der Kosten-Nutzen Faktor für den jeweiligen Standort sind jedoch für alle Unternehmen relevant. Für ein Restaurant, Bar oder Warenhandel rentieren sich höhere Mietkosten schneller, als für ein angemietetes Büro. In Büroräumen kommt es dagegen auf die Ausstattung an, die Anbindung für Personal und den Eindruck auf Geschäftskunden und Investoren.

Für Freiberufler aus dem Home-Office können Büroräume notwendig sein, um die Privatadresse zu verbergen oder Geschäftstermine wahrzunehmen. Für Influencer oder weitere Tätigkeiten mit öffentlichem Auftreten ist der Schutz der Privatsphäre wichtig. Wem das nötige Geld für ein eigenes Büro oder nur einen einzelnen Schreibtisch im Großraumbüro fehlt, kann Dienste nutzen, deren Adresse man als virtuelle Geschäftsadresse nutzen darf. Der Dienstleister digitalisiert dazu Briefe und schickt diese regelmäßig als Original per Post zu. Im Handelsregister, beim Gewerbeamt oder für das Finanzamt darf diese Adresse allerdings nicht genutzt werden.

7. Marketingstrategie für Unternehmensgründung

Bestimmen Sie Ihre Marketingstrategie, um Kunden zu gewinnen. Ihre Markteinführungsstrategie ist Teil des Geschäftsplans und sollte folgende Fragen klären:

  • Welche Strategien verwenden meine Konkurrenten? Sind ihre Strategien wirksam?

  • Welche potenziellen Strategien decken sich mit meinen Interessen und Stärken?

  • Kann ich auf die Ressourcen zugreifen, die ich zur Umsetzung dieser Strategien benötige?

 

Sie können direkt über ein Verkaufsteam, Werbung oder soziale Medien auf Ihre Kunden zugehen. Für eine starke Präsenz im Internet ist eine gute Reputationsarbeit notwendig. Wie auch immer Sie sich vermarkten, stellen Sie sicher, dass Ihre Methodik und Ihre Botschaften über alle Werbemittel und Kanäle hinweg kohärent sind. Achten Sie auf einen einheitlichen Markenauftritt, um einen Wiedererkennungswert zu erlangen.

Zu einer guten Marketingstrategie gehört ein prägnanter Name, am besten mit einem passendem Logo oder persönlicher Note, eine Online-Präsenz inklusive Webseite, sozialen Medien und SEO. Falls das Unternehmen auf Laufkundschaft angewiesen ist, sollte man leicht zu finden sein durch Schilder, aber auch durch bekannte Navigationsdienste wie beispielsweise Google Maps.

8. Persönliche und betriebliche Absicherung – Ausstiegsplan

Viele technologieorientierte oder wachstumsstarke Start-ups wissen, dass sie einen Ausstiegsplan festlegen müssen. Diese Art von Start-ups sucht in der Regel sofort nach Investoren, und diese Investoren müssen wissen, wie sie ihre Kapitalrendite (ROI – Return on Investment) erhalten werden. Einige Unternehmensgründungen wollen nur eine Idee umsetzten und planen schon zu Beginn, das Unternehmen an größere Konzerne zu verkaufen, um auszusteigen. Aber auch wenn Sie ein rentables Unternehmen gründen wollen, das Sie auf unbestimmte Zeit behalten werden, ist es am besten, wenn Sie Ihre Endziele vor Augen haben. Bei der Unternehmensgründung kann man sich schnell verzetteln, weil man mehrere Hüte trägt.

Mit der Selbständigkeit fällt der Zwang zur gesetzlichen Rente weg, was dazu verleitet, an den Kosten zu sparen. Dennoch sollte die Rente und persönliche Absicherung nicht vollständig aufgegeben werden, um das Geld woanders zu investieren. In Deutschland gibt es eine gute Absicherung, falls die Unternehmensgründung vollständig scheitert, dennoch sollte die persönliche Absicherung bei der Planung nicht zu kurz kommen. Zu einem guten Risikomanagement gehören drei Hauptrisiken:

  • Unvorhersehbare Katastrophen
  • Ausfall, Schäden
  • Liquidität und Deckung laufender Kosten

Zur Absicherungen gegen bestimme Risiken gehören immer Versicherungen. Ist man auf IT-Infrastruktur angewiesen, kann ein Angriff das gesamte Geschäft lahmlegen. Der Versicherungsschutz für die Firmen-IT ist dann lebenswichtig. Wenn Sie sich auf Ihren Ausstiegsplan konzentrieren, bekräftigen Sie ständig, dass Sie etwas von langfristigem Wert aufbauen – selbst wenn Sie nicht vorhaben, das Unternehmen in absehbarer Zeit zu verkaufen. Diese Einstellung wird Sie und Ihr Team dazu ermutigen, größer zu denken und schneller zu bauen und nicht nur am Unternehmen zu arbeiten, sondern es zu stärken.

 

9. Geschäftskonto eröffnen bei Unternehmensgründung?

Für eine Unternehmensgründung ist fast immer ein eigenes Geschäftskonto notwendig, außer bei Einzelunternehmen oder einem Nebengewerbe. Unter Umständen darf dabei auch das private Konto verwendet werden. Sobald der Umsatz zu hoch ist oder Umsatzsteuer gezahlt werden muss, ist aber ein reines Geschäftskonto notwendig. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft, ist diese erst handlungsfähig, wenn das Kapital auf dem zugehörigen Geschäftskonto eingegangen ist, der Notar dies bestätigt hat und das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wurde. Bei Geschäftskonten können ebenfalls unterschiedliche Rechtsformen erlaubt sein. Einige erlauben alle Rechtsformen, einige nur Einzelunternehmen oder Freiberufler und andere erlauben keine AG oder GbR.

Ein Firmenkonto hat meistens höhere laufende Kosten als ein privates Girokonto. Neben den klassischen Filial-Banken wie Postbank, Sparkasse, Volksbank oder Deutsche Bank, gibt es auch eine Reihe von Direkt- bzw. Onlinebanken um ein Geschäftskonto zu eröffnen. Letztere sind meistens die günstigere Wahl, hängt aber letztendlich immer von den Leistungen an. Bei einer Filial-Bank gehört zu diesen Leistungen ein Banker in einer Filiale. Für einige Unternehmensformen kann es notwendig sein, Bargeld einzuzahlen, sodass eine Onlinebank ein entsprechendes Abkommen haben muss, damit an einem Geldautomaten eingezahlt werden darf.

Bei der Eröffnung von einem Geschäftskonto bei einer Bank sind folgende Punkte am wichtigsten:

  • Erlaubte Rechtsformen
  • Ein und -auszahlungen von Bargeld
  • Unternehmensfinanzierung
  • Monatliche Gebühren
  • Preis für Buchungen
  • Zusatzfunktionen
  • Konto überziehen, Kredit und Schufa-Prüfung bei Eröffnung

10. Gewerbeanmeldung, Steuernummer, Handelsregister

Nachdem die vorherigen Schritte zur Unternehmensgründung abgearbeitet sind, sollte klar sein, welche Rechtsform das Unternehmen haben soll. Daraus ergibt sich dann, bei welchen Ämtern das Unternehmen angemeldet werden muss, da ansonsten Bußgelder drohen. Grundsätzlich gibt es dazu drei wichtige Ämter:

  • Finanzamt – Steuernummer

  • Gewerbeamt – Alle außer Freiberufler

  • Handelsregister – Kapitalgesellschaften

Dies ist keine rechtliche Beratung zur Anmeldung eines Gewerbes. Bei Unsicherheiten sollte immer ein Anwalt konsultiert werden.

Oftmals können Gebühren für die Anmeldung von einem Unternehmen anfallen. Einige Freiberufler benötigen einen Eintrag in die Standeskammer, Handwerkskammer, IHK, die Künstlersozialkasse oder dem Partnerregister, wenn man das Unternehmen zusammen mit einem Partner führen möchte. Um eine Rechnung als Freiberufler auszustellen, benötigt man eine Steuernummer vom Finanzamt, weitere Anmeldungen sind meistens nicht notwendig. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder müssen zusätzlich zur Gewerbeanmeldung noch eine Eintragung ins Handelsregister mit Hilfe von einem Notar durchführen.