Die Verspätete Schadensmeldung – Was ist zu beachten? Die EFS AG klärt auf, was zu tun ist und welche Folgen es haben kann. Ob Unfall, Wasserschaden oder ein Einbruch … ein Schaden ist schnell passiert! Zum Glück hat man für diesen Fall vorgesorgt und ist (hoffentlich) ausreichend versichert. Doch wie schnell muss man den Schaden der Versicherung melden? Wer denkt, dass es ausreicht, wenn man sich „irgendwann“ darum kümmert, kann einen teuren Fehler machen.
Schadensmeldung – Worauf müssen Sie achten:
→ Die grundsätzliche Frist für eine Schadensmeldung beträgt in der Regel 7 Tage nach dem Schadenereignis
→ Für die Meldung an die gegnerische Haftpflichtversicherung hat man in der Regel bis zu zwei Wochen Zeit
→ Bei Unfällen mit Verletzten oder Toten sollte die Meldung innerhalb von 48 Stunden erfolgen
→ Bei Verspätungen drohen Leistungskürzungen oder sogar die vollständige Ablehnung
Verspätete Schadensmeldung – oder unterlassene Schadensmeldung
Ingo Linn – EFS AG: Eine verspätete oder unterlassene Schadensmeldung kann dazu führen, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht teilweise oder sogar vollständig befreit ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch die verspätete Meldung der Schaden vergrößert oder die Feststellung des Schadens erheblich erschwert wird. Je länger eine Schadenmeldung hinausgezögert wird, desto schwieriger wird es für die Versicherung, eine ausreichende Prüfung des Schadens vorzunehmen und diesen korrekt zu beurteilen.
Was passiert, wenn ich einen Schaden zu spät melde?
Beachte: Bei den Meldefristen in Versicherungsverträgen handelt es sich um Obliegenheiten. Wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten verstößt, steht es der Versicherung frei, Ihm die Leistungen zu kürzen.
Die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
1. Vertragsbedingungen und Fristen
In vielen Versicherungsverträgen ist festgelegt, dass ein Schaden sofort oder innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden muss. Diese Fristen variieren je nach Art der Versicherung (z. B. Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung). Wenn du diese Frist nicht einhältst, kann die Versicherung das als Pflichtverletzung werten.
2. Auswirkungen auf die Leistungspflicht
Die Versicherungsgesellschaft kann sich bei einer verspäteten Meldung weigern, den Schaden zu regulieren oder die Leistung kürzen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die verspätete Meldung dazu führt, dass die Versicherung den Schaden nicht mehr vollständig prüfen kann oder wichtige Informationen fehlen.
3. Obliegenheitsverletzung
Das verspätete Einreichen einer Schadensmeldung gilt als Obliegenheitsverletzung. In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass die Versicherung ganz oder teilweise von ihrer Zahlungspflicht befreit ist, insbesondere wenn die Verspätung den Schaden vergrößert oder die Aufklärung erschwert hat.
4. Nachweispflicht
Wenn du den Schaden zu spät meldest, liegt es oft an dir, zu beweisen, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Meldung nicht anders bewertet worden wäre. Dies kann besonders schwierig sein, wenn der Schaden zwischen dem Ereignis und der Meldung verschlimmert wurde.
5. Kulanz
Manche Versicherungen zeigen bei einer verspäteten Schadensmeldung Kulanz, insbesondere wenn die Verspätung gut begründet ist (z. B. Krankheit). Es ist wichtig, den Versicherer so schnell wie möglich zu kontaktieren und die Gründe für die Verzögerung transparent zu machen.
6. Rechtliche Folgen
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen, um zu prüfen, ob die Verweigerung der Zahlung durch die Versicherung gerechtfertigt ist.
Es ist immer ratsam, einen Schaden sofort zu melden, um solche Komplikationen zu vermeiden und sicherzustellen, dass du den vollen Versicherungsschutz genießt.
Die verspätete Schadensmeldung an die Versicherung
Die EFS AG klärt auf – welche Folgen eine verspätete Schadensmeldung bei der Versicherung hat:
- Gefährdung des Versicherungsschutzes: Viele Versicherungsverträge enthalten eine Meldepflicht mit bestimmten Fristen. Bei Nichteinhaltung kann der Versicherer die Zahlung verweigern oder den Schutz einschränken.
- Ablehnung der Leistung: Die Versicherung könnte den Schaden ablehnen, wenn sie den Vorfall nicht mehr ausreichend prüfen kann.
- Kürzung der Versicherungsleistung: Selbst wenn der Schaden anerkannt wird, kann eine verspätete Meldung zu einer Kürzung des Leistungsanspruchs führen.
- Verzögerung der Schadenregulierung: Eine späte Meldung kann zu längeren Bearbeitungszeiten und verzögerten Zahlungen führen.
Was ist bei einem Versicherungschaden zu beachten?
- Dokumentieren Sie den Schaden umgehend mit Fotos und schriftlichen Notizen.
- Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Schadensentdeckung.
- Bewahren Sie alle relevanten Belege und Quittungen auf.
- Informieren Sie die Versicherung vorläufig, auch wenn noch nicht alle Details bekannt sind.
- Erklären Sie eventuelle Verzögerungen bei der Meldung.
- Halten Sie den Kontakt zur Versicherung und reagieren Sie prompt auf Anfragen.
Verspätete Schadensmeldung – Schaden nachträglich melden
- Informieren Sie die Versicherung über Gründe für eine verspätete Meldung (z.B. Krankenhausaufenthalt).
- Dokumentieren Sie alle Bemühungen zur Schadensmeldung.
Um eine verspätete Schadensmeldung zu rechtfertigen, sollten Sie folgende Beweise sammeln:
- Medizinische Unterlagen:
- Krankenhausberichte oder Atteste, die belegen, dass Sie aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht in der Lage waren, den Schaden früher zu melden.
- Dokumentation der Kommunikationsversuche:
- Protokolle von Telefonaten oder E-Mails, die zeigen, dass Sie versucht haben, den Schaden zu melden, aber technische Probleme auftraten.
- Reiseunterlagen:
- Belege für einen Auslandsaufenthalt, der die verspätete Meldung erklärt.
- Polizeiberichte:
- Offizielle Dokumente, die bestätigen, dass Sie den Vorfall gemeldet haben, auch wenn die Versicherung nicht sofort informiert wurde.
- Zeugenaussagen:
- Schriftliche Erklärungen von Personen, die Ihre Situation bestätigen können.
- Fotos oder Videos:
- Zeitgestempelte Aufnahmen des Schadens, die das Datum des Vorfalls belegen.
- Korrespondenz mit Dritten:
- Schriftverkehr, der zeigt, dass Sie zunächst versuchten, den Schaden anderweitig zu klären.
- Technische Störungsnachweise:
- Belege für Internetausfälle oder Probleme mit Online-Meldesystemen.
- Psychologische Gutachten:
- Bei schwerwiegenden emotionalen Belastungen, die eine verzögerte Meldung erklären.
Ausnahmen, bei denen eine verspätete Schadensmeldung noch anerkannt werden kann:
- Keine negativen Folgen für den Versicherer:
Wenn durch die Verspätung keine negativen Folgen für die Versicherung eingetreten sind, kann eine verspätete Meldung akzeptiert werden. Dies ist oft der Fall, da beispielsweise eine Invalidität auch nachträglich noch gutachterlich festgestellt werden kann. - Nachweisbare Gründe für die Verspätung:
Wenn der Versicherungsnehmer triftige Gründe für die verspätete Meldung nachweisen kann, wie etwa einen Krankenhausaufenthalt oder eine Reise, kann dies als Entschuldigung akzeptiert werden. - Keine grobe Fahrlässigkeit:
Solange die verspätete Meldung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, kann der Versicherungsschutz bestehen bleiben. Eine vollständige Ablehnung der Leistung ist nur bei vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung möglich. - Unkenntnis der Anzeigefrist:
Wenn der Versicherungsnehmer nachweislich keine Kenntnis von der kurzen Anzeigefrist hatte, kann dies als mildernder Umstand gewertet werden. - Rechtliche Überprüfung:
Experten empfehlen, jede Ablehnung des Versicherers rechtlich überprüfen zu lassen, da oft unhaltbare Argumente verwendet werden, um Versicherungsnehmer abzuweisen.
Schadensregulierung ablehnt – so können Sie sich dagegen wehren
- Begründung prüfen und Widerspruch einlegen:
- Überprüfen Sie die Ablehnungsgründe sorgfältig.
- Legen Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch ein.
- Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und fügen Sie relevante Dokumente bei.
- Beschwerde einreichen:
- Wenden Sie sich schriftlich an das Beschwerdemanagement oder den Vorstand der Versicherung.
- Schildern Sie Ihren Fall detailliert und fordern Sie eine erneute Prüfung.
- Akteneinsicht beantragen:
- Fordern Sie Einsicht in Ihre Versicherungsakte an.
- Prüfen Sie, ob alle relevanten Unterlagen berücksichtigt wurden.
- Externe Schlichtungsstellen einschalten:
- Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Nutzen Sie den Versicherungsombudsmann als neutrale Schlichtungsstelle.
- Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen:
- Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.
- Lassen Sie die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen.
- Klage einreichen:
- Als letztes Mittel können Sie Klage vor Gericht einreichen.
- Wägen Sie die Kosten und Risiken sorgfältig ab.
- Geduld und Hartnäckigkeit zeigen:
- Geben Sie nicht vorschnell auf.
- Sammeln Sie weiterhin Beweise und Dokumente zur Unterstützung Ihres Anspruchs.
Gerichtsurteile zu verspäteten Schadensmeldungen bei Versicherungen
- OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2020 (Az. 7 U 36/19):
In diesem Fall ging es um eine Pflegetagegeldversicherung. Die Versicherungsnehmerin erlitt einen Schlaganfall und der Versicherungsfall wurde erst ca. 2 Jahre später gemeldet. Das Gericht entschied, dass die Versicherung trotzdem rückwirkend leisten muss, weil:- Die verspätete Anzeige unverschuldet erfolgte, da die Versicherungsnehmerin aufgrund des Schlaganfalls nicht in der Lage war, den Schaden zu melden.
- Es keine Pflicht gab, Angehörige vorsorglich über bestehende Versicherungsverträge zu informieren.
- Das Berufen der Versicherung auf die Ausschlussfrist als treuwidrig angesehen wurde.
- OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2017 (Az. 20 U 42/17):
Hier ging es um einen Kaskoschaden an einem Porsche, der erst 6 Monate nach dem Vorfall gemeldet wurde. Das Gericht entschied zugunsten der Versicherung:- Der Versicherungsnehmer hätte sich innerhalb einer Woche nach dem Schadensereignis melden müssen.
- Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob später tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen wird.
- Die verspätete Meldung wurde als vorsätzliche Verletzung der Anzeigenobliegenheit gewertet.
Diese Urteile zeigen, dass Gerichte bei der Bewertung verspäteter Schadensmeldungen verschiedene Faktoren berücksichtigen, insbesondere:
- Ob die Verspätung verschuldet oder unverschuldet war
- Die Dauer der Verspätung
- Die Möglichkeit des Versicherers, den Schaden noch zu prüfen
- Ob ein schützenswertes Interesse der Versicherung besteht
Jeder Fall wird individuell bewertet, aber generell haben Versicherungsnehmer bessere Chancen, wenn die Verspätung unverschuldet war und die Versicherung keine wesentlichen Nachteile durch die Verspätung hatte.
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