14 Mrz 2024

Was bedeutet Bonität?

Bonität beschreibt in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit und der Wille eines „Wirtschaftssubjekts“ aufgenommene Schulden zurückzuzahlen. Für die Ermittlung der Bonität eines Wirtschaftssubjekts (natürliche Person, juristische Person, Unternehmen) wird zum einen die wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit beurteilt. Dabei werden die historischen und die prognostizierbaren, zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers geprüft einen Kredit zurückzuzahlen.

Zum anderen werden die persönliche Zuverlässigkeit und die Zahlungswilligkeit eingeschätzt. Kreditinstitute und sonstige Gläubiger prüfen anhand des vorhandenen Datenmaterials von Ratingagenturen und Auskunfteien die Kreditwürdigkeit eines Kunden (Schuldners). Nach der Auswertung der Daten stufen sie ihn intern in ein Ranking ein. Nach der Bewertung des Rankings richtet sich die Höhe eines Kredits und der Konditionen.

Gute Bonität eines Kunden die Voraussetzung für zukünftige Geschäfte zwischen Vertragspartnern.
Gute Bonität eines Kunden die Voraussetzung für zukünftige Geschäfte zwischen Vertragspartnern.

Warum Bonitätsprüfung?

Börsenmogul Warren Buffet warnt: „Mit schlechten Leuten macht man keine guten Geschäfte.“

Genauso sehen das Unternehmen, Kreditinstitute und Personen, die einem (unbekannten) Kunden Geld leihen oder eine Ware oder Dienstleistung auf Rechnung abgeben. Die Risiken eines Zahlungsausfalls sind für die Geschäftswelt entbehrlich, denn sie verursachen bei Nichtbeachtung unnötige Kosten und Arbeitszeit.

Deshalb ist eine gute Bonität eines Kunden die Voraussetzung für zukünftige Geschäfte zwischen Vertragspartnern. Unternehmen wollen Ihre Produkte oder (Dienst-) Leistungen an die Kunden verkaufen, wollen aber auch im Vorfeld wissen, ob sie bei diesem Geschäft ein Risiko eingehen – und wenn ja, wie hoch es ist.

Eine Bonitätsprüfung gibt Geschäftsleuten Auskunft darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der (künftige) Kunde seine Rechnungen bezahlen wird. Bonitätsprüfung trägt erheblich dazu bei, Zahlungsausfälle oder sonstige Risiken im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung zu vermeiden oder zumindest auf ein Minimum zu begrenzen.

Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden können sich schnell ändern, deshalb ist eine regelmäßige Aktualisierung der Bonität der Bestandskunden immer wichtig. Der stets aktualisierte Bonitätsabgleich der Kunden gehört zum Qualitätsmanagement von Kreditinstituten, um Forderungsausfällen vorzubeugen.

Was darf die Schufa? Was darf sie nicht?
Was darf die Schufa? Was darf sie nicht?

Welche Daten speichert die Schufa?

Die Schufa ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen, keine staatliche Institution. Der Vorgänger der SCHUFA, die BEWAG (Berliner Städtische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft) wurde 1927 in Berlin als Stromanbieter gegründet. Gleichzeitig verkaufte die BEWAG Elektrogeräte auf Raten. Die Kunden wurden in Seriösitätsgruppen aufgeteilt und beurteilt, je nachdem wie pünktlich sie ihre Raten bezahlten.

Heute ist die Schufa eine Holdung AG mit Hauptsitz in Wiesbaden. Die Aktien sind auf dem freien Markt nicht handelbar. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Sparkassen und Genossenschaftbanken sowie verschiedene Handelsunternehmen und Dienstleister. Die Schufa verwaltet derzeit 943 Millionen Einzeldaten von ca. 68 Millionen Privatpersonen und 9 Millionen Unternehmen.

Die Schufa speichert diese gewonnenen Daten zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit:

Persönliche Daten

  • Name (auch Geburtsname oder frühere Namen)
  • Geburtsdaten
  • Wohnanschrift (auch frühere Adressen)

Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes

  • Bankkonten (auch Dispo-Kredite)
  • Pfändungsschutzkonto
  • Girokonten (Dispokredite)
  • Kredite/ Bürgschaften
  • Kreditkarten
  • Ratenzahlungsgeschäfte
  • Versandhandelskonten
  • Mobilfunkverträge
  • Leasinggeschäfte

Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung

  • gemahnte und unbestrittene Forderungen
  • Kündigungen
  • Inkassoverfahren
  • Mahnbescheide
  • Vollstreckungsbescheide
  • Eidesstattliche Versicherung

Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen

  • Identitätsdiebstahl
  • falsche Abgaben über die eigene Bonität

Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen

  • Einträge in öffentliche Schuldnerverzeichnisse
  • laufende Insolvenzverfahren

Anfragen

  • Name der anfragenden Person/ Unternehmen
  • Zweck der Anfrage (Anschriftenprüfung, Kreditanfrage)

Scorewerte

  • vom SCHUFA Algorithmus errechnete persönliche Scorewerte

Bonität von Unternehmen

Will ein Unternehmen mit einem anderen Unternehmen eine Geschäftsbeziehungen eingehen, dann stellt sich zuerst die Frage nach der Bonität des zukünftigen Geschäftspartners. Um sicherzugehen, ob der Partner in spe auch solvent ist holen Unternehmen eine Bonitätsauskunft ein. In der Regel ist die Auskunft umfassender als bei Privatpersonen und umfasst eine vollständige Unternehmensauskunft.

Dies ist in verschiedenen Auskunfteien möglich:

  • Kreditreform
  • SCHUFA
  • Bürgel
  • Creditsafe
  • Scoredex

Beabsichtigt ein Unternehmen mit einem Unternehmen ein Geschäft abzuwickeln (B2B), dann gelten andere Spielregeln als im privaten Bereich. Zum einen stellt sich die Frage der Haftung, die sich nach der Gesellschaftsform des Unternehmens richtet. Zum anderen gelten andere Gesetzlichkeiten, die sich ebenfalls nach der Art der Gesellschaft richten.

Haftung von  Wirtschaftsunternehmen

Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland Unternehmen nach der Haftung in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Wenn ein Unternehmen mit einem anderen Unternehmen eine Geschäftsbeziehung eingeht, dann bleibt in manchen Fällen ein gewisses „Restrisiko“. Verkauft zum Beispiel ein Unternehmen einer GmbH Waren im Wert von 100.000 €, dann sind mindestens 75.000 € ungesichert, wenn das Unternehmen keine weiteren Unternehmenswerte besitzt. Im Schadenfall besteht außerdem das Risiko, dass das Unternehmen in einer wirtschaftlichen „Schieflage“ befindet und weitere Gläubiger die Mindesteinlage der GmbH beanspruchen. Aus diesem Grund sollten Unternehmen vor Beginn einer Geschäftsbeziehung mit einem anderen Wirtschaftsunternehmen deren Bonität prüfen, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.

Einzelunternehmen

Kein Mindestkapital erforderlich. Einzelunternehmen sind haftungsunbeschränkt. Der Unternehmer haftet sowohl mit dem kompletten Geschäftsvermögen und auch unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen.

GbR (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts)

Eine GbR besteht mindestens aus zwei Personen. Ein Mindestkapital ist auch hier nicht erforderlich. Die Gesellschafter gelten beide als sogenannte Vollhafter, was bedeutet, dass im Haftungsfall das vollständige Geschäftsvermögen und zusätzlich das Privatvermögen zu gleichen Teilen herangezogen werden kann. Die anteilige Haftung mit dem Privatvermögen kann im Gesellschaftervertrag jedoch individuell geregelt werden.

OHG (Offene Handelsgesellschaft)

Beri einer OHG handelt es sich um eine Personengesellschaft mit mindesten zwei Personen, die sowohl mit dem Geschäfts-, als auch mit dem Privatvermögen voll haften. Eine Mindestkapitaleinlage ist nicht erforderlich.

KG (Kommanditgesellschaft)

Eine KG besteht aus mindestens einem Komplementär und mindesten einem Kommandantisten. Eine Mindesteinlage ist bei dieser Gesellschaftsform nicht erforderlich. Der Komplementär ist Vollhafter, also mit Geschäfts- und Privatvermögen haftbar. Die Kommandantisten sind nur in Höhe der persönlichen Einlage haftbar zu machen.

AG (Aktiengesellschaft)

Eine Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und haftungsbeschränkt. Im Schadenfall haftet das Unternehmen mit dem vollen Geschäftsvermögen. Die Mindesteinlage für eine Aktiengesellschaft beträgt 50.000 €. Das Privatvermögen wird im Haftungsfall (in der Regel) nicht herangezogen.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit mindestens einem Gesellschafter. Die Mindesteinlage beträgt 25.000 €. Die Haftung des Unternehmens ist auf das vollständige Gesellschaftsvermögen anzuwenden. Das Privatvermögen des (der) Gesellschaften bleiben im Haftungsfall (in der Regel) außen vor.

UG (Unternehmergesellschaft)

Die UG ist die Vorstufe der GmbH. Zur Gründung ist mindestens eine (natürliche) rechtsfähige Person erforderlich. Die Mindesteinlage beträgt 1 (einen) Euro. Die UG ist gesetzlich verpflichtet mit mindestens 25% des jährlichen Gewinns Rücklagen zu bilden, bis der Betrag von 25.000 € erreicht ist. Die Haftung der UG beschränkt sich  (in der Regel) auf das Geschäftsvermögen.

GmbH & Co KG

Die GmbH & Co KG ist eine Form der UG, wobei der Komplementär eine GmbH sein muss. Der Komplementär ist mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen haftbar, der (die) Kommandantist(en) ist nur bis zur Höhe der Einlagen haftbar zu machen. Die Mindesteinlage (für die GmbH) beträgt 25.000 €. Die Haftungsfrage ist bei einer gGmbH (Gemeinnützige GmbH) deckungsgleich zur GmbH.

KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft. Bezüglich der Haftung handelt es sich um eine Mischung zwischen AG und KG. Zur Gründung einer KGaA ist mindestens ein (persönlich haftender) Gesellschafter und eine Mindesteinlage von 50.000 € erforderlich. Die Kommanditaktionäre sind bis zur Höhe Ihrer Einlagen (Aktien) haftbar zu machen.

Ausnahmen bei der Haftungsbegrenzung bei Kapitalgesellschaften

Wenn das haftungsbeschränkte Unternehmen vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hat oder wenn sich Privat- und Geschäftsgelder (z.B. durch private Kredite oder Bürgschaften) zu stark vermischen, kann die Haftungsbeschränkung des Unternehmens aufgehoben und auch das Privatvermögen der Gesellschafter ausgeweitet werden. Dies umfasst auch die Haftung bei strafbaren Handlungen (Insolvenzbetrug u.ä.).

Gesetze für Wirtschaftsunternehmen

Für alle Unternehmensformen gilt im Prinzip auch das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) als gesetzliche Grundlage. Für Unternehmen findet aber meist das HGB (Handelsgesetzbuch) Anwendung, da dort speziellere Vorschriften Anwendung finden. Grundsätzlich gilt hier: HGB vor BGB, was bedeutet, dass die Vorschriften des HGB Vorrang vor Regelungen im BGB haben.

Für Kapitalgesellschaften gelten das GmbHG (für GmbH’s) und das AktG (für Aktiengesellschaften).

Besonders Vermieter interessieren sich für die Bonität der neuen Mieter
Besonders Vermieter interessieren sich für die Bonität der neuen Mieter

Bonität bei Privatpersonen

Beabsichtigen Unternehmen oder Privatpersonen eine Geschäftsbeziehung mit einer (ihnen nicht bekannten) Privatperson einzugehen steht ein gewisses Risiko im Raum. Die meisten Unternehmen (Versandhäuser, Online-Händler u.ä.) haben in ihren AGB’s die sogenannte SCHUFA-Klausel integriert. Damit ermächtigen die zukünftigen Kunden das Unternehmen eine Bonitätsauskunft über sie einzuholen, bevor der Vertrag wirksam wird. Bei der Einholung dieser Auskunft werden meist die gängigen Auskunfteien SCHUFA oder Creditreform bemüht. Besteht seitens der Auskunftei kein erhöhtes Risiko wird das Geschäft ind er Regel abgewickelt.

Bonitätsauskunft durch Vermieter

Will ein privater Vermieter oder eine Wohnungsgesellschaft eine Wohnung oder ein Haus an Privatpersonen vermieten, dann lauert die Gefahr von sogenannten „Mietnomaden“. Mietnomaden bzw. Mietbetrüger sind Personen, die eine Wohnung oder ein Haus mit der Absicht beziehen, die fällige Miete nicht oder nur in Teilen zu bezahlen. Fliegt der Betrug auf bleiben die Mietnomaden solange in der Wohnung bis der Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen lässt. Die erfahrenen Mietpreller sind dann aber meist weitergezogen und hinterlassen oft neben hohen Mietschulden auch einen Ort der Verwüstung in den gemieteten Wohnungen. Bei Wohnungsgesellschaften und anderen institutionellen Vermietern ist es übliche Praxis die künfigen Mieter genau unter die Lupe zu nehmen.

Erforderliche Nachweise bei Neuvermietungen sind:

  • Selbstauskunft des Mieters
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Schufa-Auskunft
  • Einkommensnachweis
  • Ausweis bzw. Einwohnermeldeauskunft

Mietnomaden haben dann wenig Chancen sich einzunisten, wenn der Vermieter die genannten Unterlagen verlangt und sorgfältig geprüft hat. Meist finden Mietnomaden bei privaten Vermietern Unterschlupf, da manchen Vermietern die Überprüfung zu viel Aufwand bedeutet oder sie noch an das Gute im Menschen vertrauen. Um sich die Enttäuschung und den finanziellen Verlust zu ersparen sollten auch private Vermieter die neuen Mieter auf Herz und Nieren prüfen bevor sie den Wohnungsschlüssel übergeben. Oft sind privat vermietete Immobilien Teil der eigenen Altersvorsorge. Die Mieteinnahmen werden oft zur Tilgung des Immobiliendarlehens genutzt. Ein Ausfall der Mietzahlungen bedeutet gerade für private Vermieter oft der Verlust der Immobilie.

SCOREDEX - Transparenz schafft Vertrauen
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Bonitätsberechnungen der SCHUFA

Der Algorithmus für die Berechnung des SCHUFA Score ist mindestens so geheim wie das Rezept von Coca-Cola. Viele Geheimnisse und Deutereien kreisen um diesen Score. Manche „Experten“ behaupten, dass diese Dinge schlecht für den Schufa Score seien:

  • mehrere Girokonten
  • viele Kreditkarten
  • mehr als ein Handyvertrag
  • schlechte Wohngegend (GEO-Daten-Auswertung)
  • keine Kredite oder andere Schulden
  • mehrere Kredite

Welche dieser Daten nun wirklich Auswirkungen auf den SCHUFA Score haben ist geheime Verschlusssache. So entschied es der Bundesgerichtshof (AZ.: VI ZR 156/13). Nach Auskunft der Schufa werden nicht alle erhobenen Daten in die Berechnung des Score einbezogen.

Die Schufa erstellt den jeweiligen Score und arbeitet mit den Partnern im sogenannten Gegenseitigkeitsverhältnis. Unternehmen, Banken und sonstige Akteure der Finanzwirtschaft melden die gespeicherten Kundendaten der Schufa. Die Schufa verarbeitet diese Daten und stellt sie im Gegenzug den Unternehmen wieder zur Verfügung. Die ausgewerteten Daten werden in einem Score auf einer Skala von 0 bis 100 ermittelt und stellen die Wahrscheinlichkeit dar, mit der ein Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten vereinbarungsgemäß zurückzahlen wird.

Erfüllungswahrscheinlichkeit der Kreditverpflichtungen nach dem SCHUFA Score:

mehr als 97,5 % sehr geringes Risiko
95% – 97,5 % geringes bis überschaubares Risiko
90% – 95% zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
80% – 90% deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
50% – 80% sehr hohes Risiko
weniger als 50% sehr kritisches Risiko
Die Datenübermittlung an die Schufa ist nicht mehr zustimmungspflichtig
Die Datenübermittlung an die Schufa ist nicht mehr zustimmungspflichtig

Bonität und Banken

Bis 2018 unterzeichnete der Kunde vor der Eröffnung eines Girokontos noch die sogenannte Schufa-Klausel. Damit willigte er ein, dass das Kreditinstitut zum einen die Daten des Girokontos z.B. an die Schufa übermitteln durfte.

Das beinhaltete folgende Merkmale:

  • Daten aus der Kontoeröffnung (Kontoinhaber)
  • ausgegebene (Kredit-) Karten
  • eingeräumtes Überziehungslimit (Dispo-Kredit)

Andererseits erteilte der Kunde dem Kreditinstitut die Erlaubnis vor Abschluss des Kontovertrages und über die gesamte Vertragslaufzeit hinaus die über ihn gespeicherten Merkmale bei der Schufa abzufragen.

Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 änderte sich dieser Prozess. Die Datenübermittlung ist nicht mehr zustimmungspflichtig. Der Kunde erhält nur die Information, dass seine Daten bei der SCHUFA gespeichert und dahin übermittelt werden. Weiterhin erhält der Kunde ein Informationsblatt über die Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.

Banken und andere Kreditinstitute fragen in regelmäßigen Abständen die Daten ihrer Kunden ab bzw. sie erhalten von der SCHUFA Meldungen über aktuelle Veränderungen der Kunden-Scores. Ändert sich zum Beispiel der Score eines Bankkunden (innerhalb der Vertragslaufzeit des Girokontos) zu seinen Ungunsten, kann die Bank einen bisher gewährtes Dispolimit kürzen oder sofort fällig stellen. Im Ausnahmefall kann die Bank aufgrund der neuen „Erkenntnisse“ auch den Kontovertrag kündigen.

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Bonität und Datenspeicherung

Die SCHUFA und alle anderen bedeutenden deutschen Auskunfteien sind Mitglied des Verbandes Wirtschaftsauskunfteien e.V. Ziel des Vereins ist es einheitliche Qualitätsstandards, besonders im Bereich Datenschutz der persönlichen Daten zu gewährleisten.

Die Mitglieder des Vereins sind:

 

  • CRIF GmbH
  • Creditreform Boniversum GmbH
  • Dun & Bradstreet Deutschland GmbH
  • IHD KREDITSCHUTZVEREIN E.V.
  • infoscore Consumer Data GmbH
  • SCHUFA Holding AG
  • Verband der Vereine Creditreform e.V.

Die Leitlinie für die einheitliche Qualitätsstandards ist der Code of Conduct. Im Code of Conduct werden die Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten für die beteiligten Unternehmen festgelegt.

Die gesetzliche Grundlage für die Datenspeicherung ist seit 25.05.2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung. Zur Umsetzung der Verordnung wurde in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit Wirkung 25.05.2018 angepasst. Das BDSG präzisiert die Inhalte der DSGVO an den Stellen, wo länderspezifische Regelungen der einzelnen EU-Länder vorgesehen waren.

Erste KI-Anwendungen sind schon in verschiedenen Kreditinstituten Anwendung, die Entwicklung lässt sich nicht aufhalten.
Erste KI-Anwendungen sind schon in verschiedenen Kreditinstituten Anwendung, die Entwicklung lässt sich nicht aufhalten.

Wenn KI die Bonität ermittelt

Auch Banken und Kreditinstitute setzen mittlerweile den Rotstift an. Innerstädtische Bankfilialen weichen mehr und mehr den Onlinebanken. Alles, was Geld kostet, wird nach Möglichkeit wegrationalisiert. Da kommt die KI gerade recht, denn schlaue Manager wissen es bereits: Mit KI können viele Prozesse verschlankt und Arbeitskräfte eingespart werden.

Die Anwendungsmöglichkeiten der künstlichen Intelligenz im Banken- und Finanzbereich steckt noch in den Kinderschuhen. Aber Branchenkenner wissen, dass die KI vielen Bankmitarbeitern perspektivisch den Job kosten wird. sind sehr vielfältig. Erste KI-Anwendungen sind schon in verschiedenen Kreditinstituten Anwendung, die Entwicklung lässt sich nicht aufhalten.

Die Anwendung von generativen KI-Modellen findet (teilweise) im Banken- und Finanzbereich bereits heute schon Anwendung:

Kreditwürdigkeitsprüfung

Eine KI kann eingesetzt werden, um die Kreditwürdigkeit von Kunden genauer zu bewerten. Durch die Analyse von personenbezogenen Daten, wie Kreditberichte, Ablauf finanzieller Transaktionen und historischer Zahlungsverläufe kann die Künstliche Intelligenz errechnen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der vereinbarten Rückzahlung eines Kredits sein wird. Das macht es Banken einfacher, schnelle Entscheidungen zu Kreditanfragen zu treffen.

Betrugserkennung

Die KI soll betrügerische oder manipulierte Aktivitäten zum Beispiel im Zusammenhang mit Kreditanträgen zu erkennen. Bekannte Verhaltensmuster von Betrügern können durch die Künstliche Intelligenz abgeglichen werden. Erkennt die KI verdächtige Aktivitäten, dann meldet die sie den möglichen Betrugsverdacht dem menschlichen Mitarbeiter.

Risikomanagement

Die Künstliche Intelligenz soll in Zukunft das finanzielle Risiko von Banken bei der Kreditvergabe verringern. Die Kunden werden aufgrund ihrer finanziellen Einstufungen (Score) in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Die Berechnungen der KI zu den einzelnen Kunden sind Grundlage für Kreditbedingungen und Zinssätze, die individuell angepasst werden. Kunden so maßgeschneiderte Kreditangebote angeboten werden, die den individuellen Bedürfnissen und der finanziellen Situationen des Kunden entsprechen.

Kundenservice

Für den Bereich Kundenservice werden Chatbots und virtuelle Assistenten eingesetzt, die teilweise die Aufgaben von Kundendienstmitarbeitern wahrnehmen. So werden zum Beispiel durch die KI Kundenanfragen in Echtzeit beantwortet, Informationen zu Kreditprodukten bereitgestellt oder einfache Transaktionen durchgeführt.

Virtuelle Assistenten sollen die Effizienz des Kundenservice bei Banken verbessern, da sie den Kunden rund um die Uhr zur Verfügung stehen, ohne wesentliche Personalkosten zu verursachen

KI-Entscheidungen und Datensicherheit

Wie sicher und zuverlässig ist die Kreditvergabe durch eine KI aber wirklich? Wie schon erwähnt steckt die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz gerade im Finanzsektor noch in den Kinderschuhen. Nach Ansicht von IT-Experten gibt es noch viele Schwachstellen und Probleme bei der Anwendung von KI im Finanzbereich. Dies müssen dringend behoben werden, bevor die Künstliche Intelligenz Entscheidungen über natürliche Personen und Unternehmen trifft.

Diese Fehlerquellen und Risiken bestehen noch bei der Anwendung der KI im Finanzsektor:

  • Bias (allgemeiner Verzerrungseffekt)
  • Problem Black-Box
  • Halluzinationen
  • Cybersecurity
  • Datenschutz
Wer speichert welche Daten von mir?
Wer speichert welche Daten von mir?

Eigene Bonitätsauskunft

Um vor bösen Überraschungen bewahrt zu werden ist es sinnvoll sich einmal im Jahr seine eigene Bonität bei der Schufa anzuschauen. Auch wenn die SCHUFA den Link zur kostenlosen Datenkopie gut getarnt hat, kann jeder Verbraucher einmal jährlich eine kostenfreie Auskunft über die gespeicherten Daten von der SCHUFA anfordern.

Bei der Auskunft über die gespeicherten Daten unterscheidet die Schufa nach:

  • kostenloser Datenkopie
  • SCHUFA Bonitätsauskunft (Original Zertifikat mit tagesaktuellem Score, einmalig 29,95 €)
  • meineSCHUFA kompakt (laufender Einblick in die gespeicherten Daten + aktueller Score, Aktivierungsgebühr 9,95 € und monatlich 3,95 €)

Auch die zweitgrößte Datenkrake in Deutschland ist die Creditreform, Auch sie macht es dem Kunden nicht einfach, wenn es um die kostenlose Eigenauskunft nach § 15 DSGVO geht.

Auch die Creditreform bietet Kunden verschiedene Möglichkeiten der Bonitätsauskunft:

  • Kostenlose Selbstauskunft
  • Meine Bonität Basis (laufende Scoreabfrage, Benachrichtigung bei Änderungen) bei monatlicher Zahlung 29,95 €/ Monat
  • Meine Bonität Basis (laufende Scoreabfrage, Benachrichtigung bei Änderungen) bei jährlicher Zahlung 285,60 €/ Jahr

Grundsätzlich kann jeder Verbraucher von jeder Auskunftei einmal jährlich eine Kostenlose Übersicht über die gespeicherten Daten nach § 15 EU DSGVO verlangen. Die Anbieter möchten jedoch lieber mit kostenpflichtigen Angeboten Geld verdienen und lassen das Angebot für die kostenlose Auskunft gern im Kleingedruckten verschwinden.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Drittanbieter die (eigentlich kostenfreie) Auskunft gegen Gebühr erteilen. Es sind zwar grundsätzlich gesetzlich nicht verboten einem Kunden die Arbeit für die Beantragung einer kostenlosen Auskunft abzunehmen und dafür eine Gebühr zu erheben. Es bleibt auf jeden Fall ein unseriöser Beigeschmack, zumal diese Anbieter häufig für die kostenlose Datenkopie 29,95 € verlangen. Dies erweckt bei Verbrauchern schnell den Anschein, dass es sich dabei um die kostenpflichtige Vollauskunft handelt.

Nicht jede gespeicherte Auskunft von SCHUFA &. Co ist zu 100% richtig. Auch Auskunfteien machen Fehler. Umso wichtiger ist es für Verbraucher die gespeicherten Daten einmal jährlich kostenlos abzurufen und nach Richtigkeit zu prüfen. Oft werden Erledigungsvermerke nicht oder nicht termingerecht gesetzt oder Fristen für die Speicherung nicht beachtet. Sollten Sie eine solche Unregelmäßigkeit bei den über Sie gespeicherten Daten feststellen verlangen Sie umgehend die Änderung.

Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz von Auskunfteien
Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz von Auskunfteien

Kritik

Mit dem Urteil des EUGH vom 07.12.2023 entschied das höchste europäische Gericht, dass ein (automatisch erstellter) Bonitätsscore nicht die einzige Grundlage für Vertragsentscheidungen und Konditionen sein darf. Dies sei nach Artikel 22 DSGVO gesetzwidrig, eine rein automatisierte Entscheidung von Schufa & Co. wird es künftig nicht mehr geben. Damit stärkte der EUGH die Verbraucherrechte.

Für die Schufa war der 07.12.2023 ein schwarzer Tag. Die obersten Richter machten deutlich, dass die Auskunfteien nicht den Status haben, den sie glauben zu haben. Auch Schufa, Creditreform und andere Auskunfteien müssen sich an die gesetzlichen Grundlagen halten. Der EUGH behält sich vor weitere Regelungen des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes auf den Prüfstand zu stellen.

In der Zukunft sollten sich zwei Dinge in Deutschland ändern:

  • SCHUFA, Creditreform und andere Auskunfteien sollen offenlegen, wie die ermittelten Scores zustandekommen. Verbraucher haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ein Unternehmen die Zahlungsfähigkeit der eigenen Person ermittelt und welche Daten bei der Bewertung einfließen
  • Auskunfteien speichern personenbezogene Daten. Ein Abruf einer sogenannten Vollauskunft ist kostenpflichtig. Außer einer geringen Verwaltungsgebühr sollten die Auskunfteien die gespeicherten Daten in vollem Umfang kostenlos zur Verfügung stellen müssen.

(HZ)

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