28 Apr 2024

Bonitätsprüfung: Was Unternehmer zur Bonitätsprüfung wissen müssen

Bevor Sie mit einem -noch unbekannten- Unternehmer oder einer fremden Privatperson Geschäfte machen, sollten Sie vorher eines wissen: Wird ihr neuer Geschäftspartner seine Verbindlichkeiten bei Ihnen pünktlich begleichen? Es geht um die Zahlungsmoral. Sie sollten die Kreditwürdigkeit und die Reputation des neuen Vertragspartners vorher ermitteln. Dazu kann man eine Bonitätsprüfung durchführen.

Definition Bonitätsprüfung

Als Bonitätsprüfung bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Kreditgeber (z.B. eine Bank oder ein Unternehmer) die Kreditwürdigkeit einer fremden Person oder Unternehmens bewertet. Dabei wird geprüft, wie hoch das Risiko ist, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann. Die Prüfung kann verschiedene Aspekte umfassen und je nach Umfang des vorgesehenen Geschäfts mehr oder weniger umfangreich ausfallen.  Geprüft wird in aller Regel die Einkommenssituation, bestehende Schulden, Zahlungshistorie und sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Wozu braucht man eine Bonitätsprüfung?

Eine Bonitätsprüfung wird im privaten wie auch im geschäftlichen Leben meist aus zwei Gründen eingeholt:

  1. Kreditanfrage bei einem Kreditinstitut
  2. Überprüfung der Zahlungsfähigkeit eines Kunden oder (zukünftigen) Geschäftspartners
Vor Vertragsabschluss sollte man die Bonität des neuen Vertragspartners prüfen
Vor Vertragsabschluss sollte man die Bonität des neuen Vertragspartners prüfen

Bonitätsprüfung vor Vertragsabschluss (B2C und B2B)

Die Durchführung einer Bonitätsprüfung kann von jedem Unternehmen verlangt und beauftragt werden, wenn sie ein finanzielles Risiko eingehen. Wollen Unternehmen eine Geschäftsbeziehung mit einer Privatperson (B2C) oder mit einem Unternehmen (B2B) eingehen, dann können und sollten Sie eine Bonitätsauskunft über den zukünftigen Vertragspartner einholen. Voraussetzung dafür ist (meist) ein berechtigtes Interesse oder eine vom Kunden unterzeichnete und ausdrückliche Einwilligungserklärung.

Situationen, wo vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung erfolgt:

Banken und Finanzinstitute: Diese führen bei Kreditanträgen, wie z.B. für einen Hauskredit oder ein privates Darlehen, eine Bonitätsprüfung durch, um das Rückzahlungsrisiko zu bewerten. Je nach Bonititätsindex bekommen sie verschiedene Kreditkonditionen.

Vermieter: Bei der Anmietung einer Wohnungen oder einer gewerblichen Immobilien führen die meisten Vermieter Bonitätsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass der potenzielle Mieter finanziell zuverlässig ist. Zusätzlich ist hier eine weitere Bonitätsauskunft gefragt, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese Bescheinigt dem Mieter, dass er in der Vergangenheit seine Miete pünktlich bezahlt hat und es keine Mietrückstände gibt.

Telekommunikationsunternehmen und Internetanbieter: Beim Abschluss von Verträgen für Handy- oder Internetdienste wird meist eine Bonitätsprüfung verlangt, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Besonders in dieser Branche gibt es viele Zahlungsausfälle, da besonders junge Menschen ohne bedeutendes eigenes Einkommen Handyverträge abschließen, die sie später nicht regelmäßig bezahlen können.

Online-Händler: Insbesondere bei Kauf auf Rechnung führen die meisten Online-Händler eine Bonitätsprüfung durch, um zu prüfen, dass der zukünftige Käufer seine Rechnung bezahlen kann oder ob er schon bei anderen Händlern offene Rechnungen nicht beglichen hat.

Leasingunternehmen: Vor dem Leasing von Fahrzeugen ist ebenfalls eine Bonitätsprüfung erforderlich, um das finanzielle Risiko des Leasingunternehmens zu minimieren. Gleichzeitig wird errechnet, ob der Leasingnehmer ausreichendes Einkommen zur Verfügung hat, um seine Raten regelmäßig zu bezahlen. Dafür wird eine sogenannte Haushaltsrechnung aufgestellt.

Energielieferanten (Strom/ Gas): Will man vom öffentlichen Versorger zu einem anderen Anbieter wechseln, dann verlangt dieser meist eine Bonitätsauskunft, bevor er mit Ihnen einen Vertrag zur Belieferung mit Strom oder Gas abschließt. Kommt es nicht zum Vertragsabschluss bleiben Sie beim örtlichen Energieversorger. Der darf Sie bei der Grundversorgung nicht wegen einer schlechten Bonität ablehnen.

Ist das Ergebnis der Bonitätsprüfung nicht zufriedenstellend, dann kommt der Vertrag in der Regel nicht zustande. Auch wenn Verträge schon von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sind, kann der Kreditgeber wegen unzureichender Bonität des Kunden ohne weitere Erklärungen vom Vertrag zurücktreten.

Manche Banken und Onlinehändler haben schon auf Künstliche Intelligenz zur Bonitätsprüfung umgestellt. Hier durchläuft man schon während des Bestellvorgangs eine Bonitätsprüfung durch eine KI. Bei größeren Geschäften (Haus, Auto) wird noch das übliche Prüfungsverfahren angewandt.

Kein Geschäft ohne SCOREDEX - Prüfen Sie die Bonität Ihrer Geschäftspartner vor Vertragsabschluss
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Wer führt in Deutschland eine Bonitätsprüfung durch?

In Deutschland gibt es mehrere Organisationen und Dienstleister (Auskunfteien), die Bonitätsprüfungen im Auftrag ihrer Mitglieder oder über Anfrage durchführen.

Zu den bekanntesten gehören:

Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung)

Die Schufa Holding AG ist die bekannteste und größte Auskunftei in Deutschland. Sie sammelt und speichert Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und gibt diese Informationen an ihre Vertragspartner weiter, zumeist Banken, Kreditinstitute und andere wirtschaftliche Unternehmen. Die SCHUFA speichert Daten von ca. 70 Millionen natürlichen Personen und ca. 10 Millionen Unternehmen in Deutschland.

Creditreform

Creditreform bietet ähnliche Dienstleistungen wie die Schufa, konzentriert sich aber hauptsächlich auf Bonitätsinformationen von Unternehmen. Sie unterstützt ihre Mitglieder mit Informationen zur Minimierung von Kreditrisiken. Seit 2023 erteilt auch Auskünfte zur ESG-Kriterien (Nachhaltigkeit)

Arvato Infoscore

Arvato Infoscore ist ein Teil der Bertelsmann Gruppe, der sich auf das Risiko- und Forderungsmanagement spezialisiert hat. Arvato liefert umfassende Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen zu Privatpersonen und Unternehmen. 2005 wurde Infoscore von Arvato aufgekauft und zusammengeschlossen. Seit dieser Zeit kursieren zahlreiche Reportagen über Ungereimtheiten von Auskünfte und zweifelhaften Geschäftsmethoden der Arvato Infoscore.

CRIF GmbH

Die CRIF GmbH, vormals CRIF Bürgel GmbH, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG und Deltavista GmbH, ist ein Teil der CRIF S.p.A., eine internationale Gruppe von Wirtschaftsauskunfteien mit Hauptsitz in Bolognia. CRIF GmbH bietet seinen Kunden als Dienstleister umfassende Bonitätsinformationen und Risikomanagementlösungen an. CRIF unterhält Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Online- Händlern (Zalando u.a.) und Telekommunikationsunternehmen. Diesen stellt CRIF eine Online- Schnittstelle für die direkte Bonitätsabfrage währende des Bestellvorgangs zur Verfügung.

Privatermittler/ Detekteien

Es gibt in Deutschland zahlreiche Detekteien und private Ermittler, die für ihre Auftraggeber die Bonität von Personen oder Unternehmen ermitteln. Das hat auch einen wichtigen Grund für einige Geschäftsleute: Die Schufa weiß nicht alles. Der Score, den die Schufa oder andere Auskunfteien errechnen, ist immer nur ein Anhaltspunkt ohne Garantie.

Es gibt zum Beispiel Privatpersonen und auch Unternehmer, die ihre Schufa „sauber“ halten, aber trotzdem in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Nicht alle finanziellen Transaktionen werden von den Auskunfteien gespeichert, da sie nicht an die Öffentlichkeit kommen. Verschuldete Personen oder Unternehmen leihen sich manchmal aus privaten Quellen Geld, um ihre anderen Verbindlichkeiten zu begleichen. Einige stehen an dieser Stelle schon vor der Insolvenz, obwohl die Schufa noch sauber ist. Um dieses Szenario zu vermeiden gehen manche Unternehmer, besonders bei größeren Summen, auf Nummer sicher und beauftragen zusätzlich zu den üblichen Auskünften noch eine Detektei mit der Überprüfung der Bonität.

Gibt es bei der Bonitätsprüfung einen Unterschied zwischen Privatpersonen und Unternehmen?

Die Prüfung der Bonität von Privatpersonen und Unternehmen durch Auskunfteien in Deutschland unterscheidet sich wesentlich. KMU (Klein- und mittlere Unternehmen bis 50 Mio. Jahresumsatz) werden von den Auskunfteien anders behandelt als Privatpersonen. Es gibt dabei einige Unterschiede bei der Bonitätsprüfung, denn die zu erhebenden Daten bei Unternehmen sind umfangreicher als bei Privatpersonen.

Bei Geschäftskunden werden z.B. von der Schufa und den anderen Auskunfteien branchenspezifische Scores ermittelt, die mehr Merkmale als bei Privatkunden zur Ermittlung des Scores heranziehen.

Bei größeren Firmen oder börsennotierten Unternehmen wird die Bewertung der Bonität nicht von der SCHUFA durchgeführt. Diese Unternehmen werden durch unabhängige Ratingagenturen, wie Standard & Poors (S&P) oder Moody’s  geprüft .

Bonitätsprüfung – was wird genau geprüft?

Um die Bonität einer Privatperson oder eines Unternehmens zu prüfen, werden dazu verschiedene Faktoren herangezogen. Die Grundlage für eine Bonitätsprüfung sind die persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei der Bonitätsprüfung unterscheidet man zwischen Unternehmen und Privatpersonen.

Prüfung von Unternehmen

Die Bonitätsprüfung ist ein wesentliches Instrument zur Bewertung der finanziellen Stabilität und Zuverlässigkeit von Unternehmen. Sie wird für verschiedene Unternehmensarten genutzt, wobei sich die Verfahren und Schwerpunkte sich je nach Unternehmensgröße und Marktpositionierung unterscheiden.

Allgemeine Faktoren bei der Bonitätsprüfung

  • Branchenrisiko: Einschätzung der Risiken, die mit der spezifischen Branche des Unternehmens verbunden sind.
  • Unternehmensalter: Ältere Unternehmen können oft eine stabilere Bonitätshistorie vorweisen als jüngere Unternehmen.
  • Marktstellung: Die Position des Unternehmens im Markt, seine Wettbewerbsfähigkeit und sein Marktanteil werden ebenfalls bewertet.
  • Zukünftiges Zahlungsverhalten: Aus der Bonitätsbewertung ergibt sich ein Score, der eine Vorhersage über das zukünftige Zahlungsverhalten des Unternehmens und somit dessen Kreditwürdigkeit ermöglicht.

Bonitätsprüfung bei Klein- und Mittelunternehmen (KMU)

Die Prüfung von KMUs dient in erster Linie dazu, Geschäftspartnern wichtige Informationen über die finanzielle Zuverlässigkeit und Stabilität des Unternehmens zu geben. Geschäftspartner können Bonitätsauskünfte über Auskunfteien wie Schufa, Creditreform oder andere spezialisierte Agenturen erhalten. Diese Auskünfte sind meist kostenpflichtig. Die Bonitätsauskunft enthält Daten zur Branche, Firmenhistorie, Geschäftsführung, Bilanz, eventuellen Inkassoinformationen, Insolvenzverfahren sowie Informationen über Muttergesellschaften und Beteiligungen. Aus dem ermittelten Score ergibt sich eine realistische Einschätzung über das zukünftige Zahlungsverhalten und die Bonität des Unternehmens.

Bonitätsprüfung bei börsennotierten Unternehmen

Bei börsennotierten Unternehmen gibt es eine höhere Erwartung an Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, da sie eine breitere Basis an Investoren und anderen Stakeholdern haben. Sie unterliegen strengeren regulatorischen Anforderungen, was die Offenlegung finanzieller und betrieblicher Daten betrifft, einschließlich regelmäßiger Berichterstattung an Aufsichtsbehörden und die Veröffentlichung von Quartals- und Jahresberichten. Sie werden durch Ratingagenturen geprüft. Diese Prüfungen sind entscheidend für Kreditgeber, Investoren, Lieferanten und andere Geschäftspartner, die das Risiko einer Geschäftsbeziehung einschätzen müssen. Sie helfen dabei, finanzielle Risiken zu minimieren und fundierte Entscheidungen über Geschäftsbeziehungen zu treffen.

Die Ratingagenturen bewerten die Bonität von Unternehmen zusätzlich nach folgenden Kriterien:

Finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Bilanzanalyse: Bewertung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals.
  • Ertragskraft: Analyse von Umsatz, Gewinnmargen und Cashflow. Hierzu gehört auch die Beurteilung der Nachhaltigkeit und Vorhersagbarkeit der Einnahmen.
  • Verschuldungsgrad: Verhältnis von Schulden zu Eigenkapital und anderen finanziellen Kennzahlen, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Schuldentilgung anzeigen.

Marktstellung und Wettbewerbsfähigkeit

  • Marktposition: Größe und Marktanteil des Unternehmens im Vergleich zu den Wettbewerbern.
  • Wettbewerbsvorteile: Dauerhafte Wettbewerbsvorteile wie Markenstärke, Patente, exklusive Lizenzen oder überlegene Technologie.
  • Branchenrisiko: Analyse der Volatilität und der Wachstumsperspektiven der Branche, in der das Unternehmen tätig ist.

Unternehmensführung

  • Managementqualität: Erfahrung und Track Record des Managements sowie dessen Fähigkeit, auf Marktveränderungen zu reagieren und das Unternehmen strategisch zu führen.
  • Governance-Strukturen: Effektivität der Unternehmensführung und Kontrollmechanismen, Transparenz in der Berichterstattung und Einhaltung von regulatorischen Standards.

Zukünftige Aussichten und Risikoexposition

  • Prognosen: Einschätzungen über zukünftige wirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf das Unternehmen.
  • Risikomanagement: Fähigkeit des Unternehmens, mit potenziellen Risiken umzugehen, einschließlich finanzieller, operativer und geopolitischer Risiken.

Externe Faktoren

  • Wirtschaftliche Bedingungen: Einfluss von makroökonomischen Bedingungen und Zinssätzen auf die Unternehmensleistung.
  • Regulatorische Umgebung: Auswirkungen von Gesetzen und Vorschriften auf die Geschäftstätigkeit und Compliance-Anforderungen.

Diese Kriterien werden oft in ein umfassendes Modell integriert, das sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Analyse ist ein Rating, das die Kreditwürdigkeit des Unternehmens widerspiegelt und Investoren, Kreditgebern und anderen Marktteilnehmern als Entscheidungshilfe dient.

Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses

Kapitalgesellschaften sind in Deutschland verpflichtet ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Gesellschaften, die zur Veröffentlichung verpflichtet sind:

  • Kapitalgesellschaften: Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG (haftungsbeschränkt))
  • Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter: Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
  • Banken
  • Versicherungsunternehmen
  • Emittenten von Vermögensanlagen, § 23 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
  • Investmentvermögen und Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  • Energieversorgungsunternehmen
  • Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union (EU)/im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), z. B. Zweigniederlassungen der im englischen Recht geläufigen Gesellschaftsform der Limited (Ltd.)

Handelsgesetzbuch (HGB)

Das HGB schreibt vor, dass Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte offenlegen müssen. Diese Pflicht dient dazu, Transparenz für Investoren, Gläubiger und die breite Öffentlichkeit zu schaffen. Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen.

Publizitätsgesetz (PublG)

Das Publizitätsgesetz erweitert die Offenlegungspflichten auf größere Unternehmen, die keine Kapitalgesellschaften sind, sofern sie bestimmte Größenkriterien überschreiten (z.B. in Bezug auf Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Mitarbeiter). Nach § 1 Publizitätsgesetz (PublG) sind Unternehmen zur Offenlegung verpflichtet, wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei nachfolgenden Merkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme über 65 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse über 130 Millionen Euro
  • durchschnittlich über 5.000 Beschäftigte

Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger ist das offizielle Veröffentlichungsorgan, in dem die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden müssen. Auf dieser Plattform werden die Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse und andere notwendige Dokumente veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist gebührenpflichtig und die Einreichung erfolgt elektronisch.

Diese Offenlegungspflichten sollen sicherstellen, dass alle relevanten wirtschaftlichen und finanziellen Informationen eines Unternehmens öffentlich zugänglich sind, um eine informierte Entscheidungsfindung von Investoren, Kunden, Mitarbeitern und anderen Stakeholdern zu ermöglichen.

Aktiengesellschaften mit deutscher Herkunft haben die gesetzliche Pflicht der Veröffentlichung von Zwischenberichten
Aktiengesellschaften mit deutscher Herkunft haben die gesetzliche Pflicht der Veröffentlichung von Zwischenberichten

Berichtspflicht von Unternehmen, die in Deutschland an der Börse notiert sind

Zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen und zum Festlegen von Anlagestrategien gilt für Aktiengesellschaften mit deutscher Herkunft die gesetzliche Pflicht der Veröffentlichung von Zwischenberichten.  Zwischenberichte sollen den Anleger eine gewisse Transparenz bieten und außerdem das Interesse von Investoren wecken. Viele Unternehmen erstellen deshalb freiwillig Quartalsberichte.

Das Deutsche Wertpapierhandelsgesetz (WpHg) § 37 regelt eine Pflicht zur Veröffentlichung von halbjährlichen Zwischenberichten. Die Frankfurter Börsenordnung § 51 a geht etwas weiter und verlangt von ihren Unternehmen eine quartalweise Berichtserstattung. Diese Quartalsabschlüsse sind Voraussetzung, um im Börsensegment Prime Standard an der Frankfurter Börse gelistet zu werden.. Dies wiederum ist die Voraussetzung für eine Listung in den Aktienindizes DAX, SDAX, TecDAX und MDAX.

Was ist ein Quartalsabschluss?

Der Quartalsabschluss ist ein vierteljährlicher Abschlussbericht eines Unternehmens, der Auskunft über dessen Geschäftsentwicklung gibt. Erstellt wird er auf Basis der aktueller Daten aus der Buchhaltung. Die unterjährigen Abschlüsse sind hilfreich, da sie noch vor dem Jahresabschluss Einblicke in die finanzielle und wirtschaftliche Lage von Unternehmen ermöglichen. Dadurch wird die aktuelle Entwicklung transparenter. Erstellt werden sie nach den Grundsätzen der Rechnungslegung, die auch für den Jahresabschluss gelten. Bei den meisten Unternehmen sind dies die International Financial Reporting Standards (IFRS), bei den übrigen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Anders als Jahresabschlüsse muss die Zwischenberichterstattung in Deutschland nicht durch Wirtschaftsprüfer überprüft werden.

Wann muss ein Unternehmen einen Quartalsabschluss vorlegen?

Seit 2007 ist die Zwischenberichterstattung in Deutschland durch das Wertpapierhandelsgesetz geregelt. Es verpflichtet börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu, Zwischenberichte zu erstellen. Zwingend vorgeschrieben sind hierbei halbjährliche Abschlüsse. In aller Regel erstellen Unternehmen jedoch Quartalsabschlüsse, um die Unternehmensentwicklung zeitnah abzubilden und mehr Transparenz für Investoren zu schaffen. Wer gesetzlich zur Erstellung von Zwischenberichten verpflichtet ist, muss seine Halbjahresabschlüsse spätestens drei Monate nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlichen. Es besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dauer von zehn Jahren.

Was steht in einen Quartalsbericht?

Verglichen mit dem Jahresabschluss hat ein Quartalsabschluss meist einen weitaus geringeren Umfang.

Folgende Informationen beinhaltet der Quartalsbericht:

Bilanz

  • Gesamtergebnisrechnung
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung

Unternehmen, die nach HGB berichten, benötigen folgende Inhalte:

  • verkürzte Bilanz
  • verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • verkürzten Anhang

Der Quartalsabschluss muss nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard 6 (DRS 6) weiterhin folgende Inhalte beinhalten:

  • Gewinn- und Verlustrechnung für das entsprechende Quartal
  • Gewinn- und Verlustrechnung für das entsprechende Vorjahresquartal
  • Gewinn- und Verlustrechnung für den Beginn des Geschäftsjahres bis zum Quartalsende
  • Bilanz zum Ende des Quartals
  • Vergleichszahlen aus der Abschlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs
  • Kapitalflussrechnung vom Geschäftsjahresbeginn bis zum Quartalsende
  • Ausblick zur weiteren Geschäftsentwicklung
  • erläuternde Angaben
Viele Mythen kreisen noch immer um das Geheimnis der SCHUFA
Viele Mythen kreisen noch immer um das Geheimnis der SCHUFA

Prüfung von Privatpersonen

Es gibt bei der Prüfung der Bonität von Privatpersonen einige Faktoren, die in die Bewertung einfließen, andere nicht. Viele Mythen kreisen noch immer um das Geheimnis der SCHUFA. Inwieweit die SCHUFA ihre Geschäftspraxis offenlegt ist ungewiss. Aber verschiedene Gerichte, darunter der Europäische Gerichthof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BHG) haben in der Vergangenheit die Macht der Schufa und den Umgang mit den gewonnenen Daten per Urteil teilweise drastisch beschnitten.

Folgende Dinge werden von der Schufa bewertet:

  • seit wann in der jetzigen Wohnung (desto länger desto besser)
  • Kreditkarten (sind gut, aber nicht mehr als zwei)
  • online-Käufe als Neukunde auf Rechnung (findet die Schufa nicht so gut)
  • Zahlungsausfälle (ganz schlecht! Rechnung nicht bezahlt, dann Meldung an die Schufa)
  • Ratenkredite (sind gut, wenn sie abgezahlt sind. Möglichst nicht mehrere Ratenkredite gleichzeitig)
  • Girokonto (je mehr Konten, um so schlechter. Langjähriger Bankkunde=gut)
  • Immobilienkredit (wenn er regelmäßig bezahlt wird, dann gut)

Folgende Dinge werden von der Schufa (nach eigenen Angaben) nicht bewertet:

  • Alter
  • Geschlecht
  • Nationalität
  • Religion
  • politische Einstellung
  • Art und Höhe des Einkommens
  • Vermögen (Immobilien, Ersparnisse, Kapitalanlagen)
  • Wohngegend (Geoscoring)
  • Soziale Netzwerke

An einem SCHUFA-Score Simulator können Sie ermitteln, welche Faktoren bei der Ermittlung des persönlichen Score eine Rolle spielen.

Verträge ohne Bonitätsprüfung – Glück oder Risiko?

In Deutschland ist es im Bankenwesen üblich mit einer Auskunftei zusammenzuarbeiten. Das ist in aller Regel die Schufa.  Auch die meisten Handelsunternehmen haben einen „direkten Draht“ zur Schufa und prüfen die Bonität ihrer Kunden.

Es ist fast ausgeschlossen mit einer schlechten Schufa:

  • einen Kredit zu bekommen
  • einen Handyvertrag abzuschließen
  • beim online-Handel einen Kauf auf Rechnung zu tätigen
  • eine Wohnung zu mieten
  • Strom- und Gasanbieter zu wechseln (außer Grundversorger)
  • KfZ Versicherung abschließen
  • Leasingverträge abzuschließen
  • Ratenzahlungen zu treffen
  • langfristige Verträge abzuschließen

Mit einer schlechten Bonität ist man in Deutschland für Banken und Handelsunternehmen nicht kreditwürdig. Es gibt allerdings Abstufungen bei der Bewertung der Bonität.  Erfüllt man die höchste Bonität erhält man als Kunde in aller Regel die besten Kreditkonditionen einer Bank, weil das Risiko eines Zahlungsausfalls als sehr geing eingestuft werden. Ist die eigenen Bonität mittelmäßig, so erhält man zwar noch einen Kredit, aber die Konditionen sind wesentlich schlechter. Die Zinsen sind höher. Die Bank preist das Ausfallrisiko in die Zinsen mit ein, da sie bei einem Kunden mit höherem Risiko auch ein größeres Risiko eingeht.

Hat man selbst eine schlechte Bonität, wird das Leben in Deutschland schwierig. Es gibt für Menschen mit schlechter Schufa jedoch Alternativen, um trotzdem am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben:

Bei guter Bonität Alternative mit schlechter Schufa
Girokonto P- Konto (nur auf Guthabenbasis, nicht pfändbar bis zum Pfändungsfreibetrag, Banken sind zum Abschluss verpflichtet)
Kreditkarte Kreditkarte auf Debitbasis (kein Überziehungslimit vorgesehen)
Handyvertrag Handy mit prepaid – Karte
Online Handel, Kauf auf Rechnung Kauf nur mit Bankeinzug oder Sofortzahlung
Kredit bei einer Bank Kredit im Ausland beantragen
Wohnung mieten Wohnung auf dem privaten Markt finden
Ratenkredit oder Leasing andere Person als Kreditnehmer eintragen lassen
Strom- und Gasanbieter zu wechseln Angebot beim Grundversorger nutzen
KfZ Haftpflicht Versicherung abschließen Versicherung bei Versicherungen abschließen, die keine Bonität prüfen (Tarif aber teurer, als mit Schufa-Prüfung)

In den meisten Fällen ist es so, dass sich Banken und Händler die mangelnde Bonität der Kunden gut bezahlen lassen. So zum Beispiel berechnen Banken für P-Konten höhere Gebühren als für ein reguläres Gehaltskonto. Auch Telekommunikationsunternehmen berechnen für prepaid-Karten höhere Tarife. Können sie den Stromanbieter nicht wechseln, sind sie gezwungen den deutlich höheren Tarif des Grundversorgers zu bezahlen.

Kredit mit schlechter Bonität

Für Personen, die mit einer schlechten Bonität einen Kredit aufnehmen wollen, finden sich im Internet Werbeanzeigen, die für Kredite ohne Schufa werben. Diese Werbungen führen in aller Regel zu Kreditvermittlern, die

Selbst ausländische Banken überprüfen zumindest die Höhe des Einkommens und verlangen einen Nachweis über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von Kreditnehmern. Wird ein solcher Kredit gewährt, ist er meist mit höheren Zinsen und mangelnder Flexibilität bei der Kreditsumme und der Laufzeit verbunden.

Eine gute Alternative, um ein Geschäftskonto trotz negativer Bonitätsprüfung zu eröffnen, sind Geschäftskonten auf Guthabenbasis. Das Gleiche gilt für Kreditkarten mit Verfügungsrahmen. Ohne Bonitätsprüfung sind virtuelle Kreditkarten, die genau wie Prepaid-Kreditkarten über keinen Kreditrahmen verfügen, sondern guthabenbasiert funktionieren, eine Alternative.

Marcel Burgstaller, Gründer und Geschäftsführer von istraw GmbH & Co. KG
Marcel Burgstaller, Gründer und Geschäftsführer von istraw GmbH & Co. KG

Die Expertenmeinung zum Thema „Verträge ohne Bonitätsprüfung“ von Marcel Burgstaller, istraw GmbH & Co. KG

„Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird zu großen Teilen von der Unternehmerpersönlichkeit bestimmt. Es gibt Menschen, die sind einfach zum Unternehmer geboren und haben das Unternehmer-Gen in ihrer Erbmasse. Sie sind meist ehrgeizig und zielstrebig. Oft haben diese Menschen familiäre Vorbilder. Kinder aus Unternehmerfamilien haben es in der Wirtschaftswelt oft einfacher als Kinder, die aus Arbeiter- oder Angestelltenfamilien abstammen.

Unternehmer zeichnen sich außerdem durch eine Reihe wichtiger Eigenschaften aus, die entscheidend für ihren Erfolg sind. Dazu gehört unter anderem eine ausgeprägte Risikobereitschaft, die es ihnen ermöglicht, neue Geschäftsideen trotz potenzieller Gefahren voranzutreiben. Doch wie weit sollte die Riskobereitschaft gehen? Aus meiner Erfahrung als Unternehmer kann ich sagen, dass man in der Geschäftswelt niemanden blind vertrauen sollte. Oft trifft man auf charismatische Personen, denen man eigentlich Vertrauen schenken könnte, wenn da nicht die unternehmerische Vorsicht wäre

Mein Tipp an alle, die Geschäfte mit unbekannten Personen oder Firmen eingehen wollen: Checken Sie immer den Backround des anderen, bevor sie einen müden Taler in ein gemeinsames Geschäft stecken. Der Markt ist ein Haifischbecken und es gibt ganz selten Geschäftsleute, die sich um Ihr finanzielles Wohlergehen sorgen. Trauen Sie keinem Fremden, wenn es um Geld geht. Finden Sie bei einer Bonitätsprüfung Unsicherheiten oder keine eindeutigen positiven Ergebnisse , dann lassen Sie besser die Finger von dem Geschäft. Glauben Sie mir, ich weiß wovon ich rede.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen erfolgreiche und vor allem sichere Investments!“

Marcel Burgstaller, Gründer und Geschäftsführer von istraw GmbH & Co. KG