12 Jun 2024

Die 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit – Das Wichtigste in Kürze:

Die Geschäftsfähigkeit ist gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Fähigkeit einer Person, rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen.

Die Geschäftsfähigkeit wird in Deutschland in drei Stufen unterteilt:

 

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Volle Geschäftsfähigkeit

Jede dieser Stufen hat spezifische rechtliche Konsequenzen und ist mit dem Alter sowie der geistigen Reife der betroffenen Person verknüpft. Das BGB beschreibt die Einzelheiten der Geschäftsfähigkeit und der damit im Zusammenhang stehenden Rechtsfolgen in den §§ 104 – 110 BGB.

Die Stufen der Geschäftsfähigkeit

Das BGB geht davon aus, dass alle Menschen grundsätzlich geschäftsfähig sind. Für bestimmte Rechtsgeschäfte benötigt man jedoch eine gewisse geistige Reife, deshalb die Abstufungen in der Geschäftsfähigkeit.

Sie schützt besonders junge und geistig eingeschränkte Personen vor der Überforderung durch komplexe rechtliche Geschäfte und stellt sicher, dass nur diejenigen, die in der Lage sind, die Konsequenzen ihrer Handlungen zu verstehen, voll verantwortlich gemacht werden können.

Erziehungsberechtigte sollten die Regelungen zur Geschäftsfähigkeit kennen, um die rechtlichen Handlungen ihrer Kinder zu überwachen und zu lenken. Junge Menschen sollten über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden, um verantwortungsbewusstes Handeln zu fördern, sobald sie voll geschäftsfähig sind.

Geschäftsunfähigkeit

Die erste Stufe ist die Geschäftsunfähigkeit. Geschäftsunfähig ist eine Person gemäß § 104 BGB, wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Gleiches gilt für Personen, die aufgrund einer dauerhaften krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht in der Lage sind, ihre Willenserklärungen frei und rational zu treffen.

Geschäfte, die von geschäftsunfähigen Personen abgeschlossen werden, sind nach § 104 BGB grundsätzlich nichtig, was bedeutet, dass sie keine rechtliche Wirkung haben.

 

  • Wenn zum Beispiel ein sechsjähriges Kind in einem Geschäft ein teures Spielzeug kauft, ist dieser Kaufvertrag unwirksam. Die Erziehungsberechtigten (und somit die rechtlichen Vertreter des Kindes) können das Geld zurückfordern. Das Spielzeug muss zurückgegeben werden. Der Kaufvertrag ist nicht zustandegekommen. Das Gleiche gilt auch für Waren mit einem geringeren Warenwert.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Die zweite Stufe ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit. Beschränkt geschäftsfähig sind nach § 106 BGB Minderjährige zwischen Sieben und 18 Jahren. Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe können rechtliche Geschäfte nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (meist der Eltern) wirksam abschließen.

Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen auch Minderjährige ohne Zustimmung bindende Geschäfte tätigen können. Dazu gehören sogenannte „Taschengeldgeschäfte“. Der Taschengeldparagraf gemäß  § 110 BGB gestattet es Minderjährigen, kleinere Geschäfte des täglichen Lebens abzuschließen, die mit eigenen Mitteln (z. B. Taschengeld) getätigt werden.

 

  • Kauft ein 15-Jähriger sich von seinem eigenen Geld ein Buch, dann ist dieser Kauf rechtlich wirksam, da es sich um ein Geschäft mit eigenen Mitteln handelt. Wenn derselbe Jugendliche jedoch ein teures Fahrrad auf Raten kauft, bedarf es der Zustimmung der Eltern, um den Kaufvertrag rechtswirksam zu machen.

 

Geschäfte mit beschränkt geschäftsfähigen Personen sind gemäß § 108 BGB solange schwebend unwirksam, bis die gesetzlichen Vertreter zustimmen. Ohne diese Zustimmung sind die Geschäfte unwirksam.

Ausnahme: Nimmt eine beschränkt geschäftsfähige Person (mit Erlaubnis der Eltern oder des Vormundschaftsgerichts) eine selbständige Tätigkeit auf, ist sie nach § 113 BGB für alle Rechtsgeschäfte, die im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses stattfinden, voll geschäftsfähig (partielle uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit)

Volle Geschäftsfähigkeit

Die dritte Stufe ist die volle Geschäftsfähigkeit, die mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs  eintritt. Ab diesem Zeitpunkt können Personen ohne Einschränkungen rechtsverbindliche Geschäfte abschließen. Sie tragen die volle Verantwortung für Ihre Handlungen. Sie können Verträge schließen, Konten eröffnen, Kredite aufnehmen und sonstige, rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingehen.

 

  • Unterschreibt ein 20-jähriger Jugendlicher einen Mietvertrag für eine Wohnung, dann ist dieser Vertrag ohne weitere Zustimmung rechtswirksam. Der Jugendliche ist an die vertraglichen Bedingungen gebunden.

 

Überblick Geschäftsfähigkeit

Geschäftsunfähigkeit

 

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

 

Volle Geschäftsfähigkeit

 

  • § 104 BGB
  • § 106 BGB
  • § 2 BGB
  • Personen vor Vollendung des 7. Lebensjahres
  • Personen, die dauerhaft an einer geistigen Störung leiden
  • Minderjährige zwischen dem 7. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres
  • ab Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Willenserklärungen grundsätzlich nichjtig
  • Willenserklärungen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters wirksam
  • Ausnahme Taschengeldparagraf § 107 BGB
  • Willenserklärungen sofort wirksam

Internationale Altersgrenzen der Geschäftsfähigkeit

In den meisten Ländern ist geregelt, dass Personen mit der Vollendung des 18. Lebensjahres die volle Geschäftsfähigkeit erreichen. In einigen Ländern gibt es Ausnahmen, die zumeist auf religiöse oder politische Gründe hinweisen:

 

    • Iran: 15 Jahre für Jungen und 9 Jahre für Mädchen (islamisches Recht, spezielle Regelungen können variieren)
    • Schottland: 16 Jahre
    • Argentinien: 18 Jahre (aber zwischen 16 und 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen)
    • Kuwait: 21 Jahre
    • Saudi-Arabien: 18 Jahre (abhängig von islamischem Recht)
    • Singapur: 21 Jahre
    • Thailand: 20 Jahre
    • Vereinigte Arabische Emirate: 21 Jahre

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